Höhere Einnahmen aus Rennwett- und Lotteriesteuer


Den Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Ländern sieht die Bundesregierung als verfassungs- und europarechtskonform an
Die Bundesregierung ist im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz zuständig für das gewerbliche Spiel auf Grundlage der Gewerbeordnung und der Spielverordnung


(23.07.08) - Die Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer haben sich von Januar bis Mai dieses Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 683,81 Millionen Euro auf 695,3 Millionen Euro erhöht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9924) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/9672) mit. Die Länder förderten aus den Erträgen der von ihnen geregelten Glücksspiele unter anderem den Sport, heißt es in der Antwort.

Über die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten in der Glückspielsbranche liegen der Regierung nach eigener Darstellung keine Angaben vor.

Den Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Ländern sieht die Bundesregierung als verfassungs- und europarechtskonform an. Sie unterstütze die Länder in ihrer Entscheidung, das staatliche Wettmonopol aufrechtzuerhalten, heißt es in der Antwort.

Zum Glücksspielstaatsvertrag hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. In ihrer Stellungnahme vom Februar dieses Jahres habe die Bundesregierung dargelegt, aus welchen Gründen die zwischen Bund und Ländern unterschiedlichen, "in der Natur der jeweils angebotenen Glücksspiele" liegenden Ausgestaltungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auch unter EU-rechtlichen Maßgaben aufrechterhalten werden können. Die EU-Kommission habe auf die deutsche Stellungnahme noch nicht reagiert, heißt es in der Antwort.


Fußball-Europameisterschaft, Sportwetten und Glücksspiel
Vorbemerkung der Fragesteller

Laut "BILD" vom 5. Juni 2008 erwarten die Anbieter von Sportwetten, dass deutsche Fans im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 800 Mio. Euro im Internet und in Wettannahmen einsetzen werden. Wegen des restriktiven deutschen Rechts würden die Sportwetten ganz überwiegend im Ausland platziert. Deutschland gingen hierdurch hunderte Millionen Steuereinnahmen verloren, dem deutschen Sport zig Millionen an Steuerngeldern. Antworten der Landesregierungen auf Kleine Anfragen der Fraktionen der FDP in Sachsen (Landtagsdrucksache 4/11994) und in Schleswig-Holstein (Landtagsdrucksache 16/2007) zeigen, dass dramatische Rückgänge bei Sportwetten und Lotto zu verzeichnen sind, wodurch die Finanzierung des Sports und anderer Gemeinwohlbelange deutlich erschwert wird. Zeitgleich zu den Viertelfinalspielen der Europameisterschaft organisiert der Dachverband der staatlichen Europäischen Lottoanbieter "European Lotteries" eine Tagung in Limassol (Zypern), bei der es um Marktwachstum, Erweiterung alter und Erschließung neuer Vertriebswege im Glücksspielwesen gehen soll.

1. Wie hat sich der Markt für Sportwetten und Lotterien seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag) am 1. Januar 2008 entwickelt?
Die Bundesregierung ist im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz zuständig für das gewerbliche Spiel auf Grundlage der Gewerbeordnung und der Spielverordnung. Die hier nachgefragten Sportwetten und Lotterien fallen in den Bereich der Länder; entsprechend sind auch dort die wirtschaftlichen Daten für die Sportwetten und Lotterien abzufragen.

2. Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf die Steuereinnahmen?
Die Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer haben sich insgesamt von Januar bis Mai 2008 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (683 810 000) auf 695 299 000 Euro erhöht.

3. Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf die Sportförderung?
Die Länder fördern aus den Erträgen der von ihnen geregelten Glücksspiele u.a. den Sport; daher sind die Auswirkungen der Abgabenentwicklung bei ihnen abzufragen.

4. Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf die Beschäftigten in der Glücksspielbranche?
Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Zahlen über die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in der Glücksspielbranche vor – mit Ausnahme des gewerblichen Spiels, was hier nicht nachgefragt ist. Auch diesbezüglich sind die Länder Ansprechpartner der Frage.

5. Welche Auswirkung hatte diese Entwicklung auf die Werbewirtschaft und auf das Sponsoring?
6. Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf den professionellen Sport und den Amateursport sowie dessen Sponsoring- und TV-Rechte- Einnahmen?
7. Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf kulturelle Institutionen und deren Sponsoringeinnahmen?
Die Fragen Nr. 5, 6 und 7 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Es gilt entsprechendes wie zur Frage 4 ausgeführt.

8. Gäbe es für den Fall, dass sich der Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs- bzw. europarechtswidrig erweisen sollte, eine verfassungskonforme bundeseinheitliche Lösung für den Sportwettenbereich, und wie könnte diese aus Sicht der Bundesregierung aussehen?
9. Wie steht die Bundesregierung für diesen Fall zu einer gewerberechtlichen Regelung durch den Bundesgesetzgeber für den Bereich Sportwetten unter Ausschluss des Bereichs Lotterien, die weiterhin im Kompetenzbereich der Länder verbleiben würden?
10. Wie könnte für diesen Fall eine Besteuerung mit dem Ziel aussehen, die im Ausland tätigen Sportwettenanbieter, -vermittler und –veranstalter nach Deutschland zurückzuholen?
Die Fragen Nr. 8, 9 und 10 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Bundesregierung sieht den Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs- und europarechtskonform an. Sie unterstützt die Länder in deren Entscheidung, das staatliche Wettmonopol aufrechtzuerhalten.

11. Mit welchen Wettumsätzen deutscher Fans rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft?
12. Wie werden sich diese Umsätze voraussichtlich auf Deutschland und auf das Ausland verteilen?
13. Welche Auswirkungen ergeben sich hieraus auf die Steuereinnahmen?
14. Welche Auswirkungen ergeben sich hieraus auf die Sportförderung?
15. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für ein Ausweichen deutscher Fans auf ausländische Märkte?
Die Fragen Nr. 11, 12, 13, 14 und 15 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Zahlen vor, aus denen sich die Wettumsätze deutscher Fans und deren Verteilung im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft ergeben. Soweit hier TOTO- und Oddset-Wetten tangiert sind, sind die Länder die anzusprechenden Auskunftgeber.

16. Wie stellt sich der Sach- und Streitstand hinsichtlich des von der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens dar?
Die Bundesregierung hat in dem Vertragsverletzungsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag am 20. Mai 2008 ihre Stellungnahme zu dem Mahnschreiben der Kommission vom 1. Februar 2008 abgegeben. Darin stellt die Bundesregierung dar , aus welchen Gründen die zwischen Bund und Ländern unterschiedlichen, in der Natur der jeweils angebotenen Glücksspiele liegenden Ausgestaltungen der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen auch unter europarechtlichen Maßgaben aufrechterhalten werden können. Eine Reaktion der Kommission auf die deutsche Stellungnahme ist noch nicht ergangen.

17. Wie hat sich die Rechtsprechung in Deutschland seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 entwickelt?
Seit dem 1. Januar 2008 sind verschiedene Entscheidungen, auch Vorlagebeschlüsse an den EuGH, insbesondere von Verwaltungsgerichten zu Schließung von Wettbüros ergangen. Zuletzt hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein um eine Entscheidung des EuGH gebeten. Dieser Beschluss fügt sich ein in die Linie der deutschen Vorlagebeschlüsse aus dem Jahre 2007; aber auch Gerichte anderer Mitgliedsstaaten haben um Entscheidung des EuGH nachgesucht. Als "leading case" hat sich ein portugiesisches Verfahren ("Liga Portuguesa"- C 42/07) herausgestellt, an dem sich auch die Bundesregierung beteiligt hat. Eine Entscheidung hierauf könnte noch in diesem Jahr vom EuGH getroffen werden.

18. Werden an der von European Lotteries organisierten Tagung "Industry Days" in Limassol (Zypern) Vertreter deutscher staatlicher Stellen teilnehmen,
und wenn ja welche?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Glücksspielstaatsvertrags – die Inhalte der Tagung?
Die Fragen Nr. 18 und 19 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Ein Vertreter der Bundesregierung wird an der Tagung der European Lotteries in Limassol/Zypern nicht teilnehmen. Ob die Länder einen Vertreter dorthin entsenden werden, ist hier unbekannt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen