Beziehungen zu Korrespondenzbanken


Eine Gesamtliste von Korrespondenzbankenbeziehungen liege der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht vor
Beispiele für Korrespondenzbankverbindungen deutscher Banken mit Banken autokratischer Staaten und "Geldwäsche made in Germany"



Die international operierenden deutschen Banken haben Beziehungen zu sogenannten Korrespondenzbanken. Dies sei bekannt, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7943). Die Regierung erläutert in der Antwort, welche Pflichten die Banken bei solchen Beziehungen haben und schildert auch die entsprechenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche. Eine Gesamtliste von Korrespondenzbankenbeziehungen liege der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht vor. Entsprechende Meldepflichten gebe es nicht.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Korrespondenzbankgeschäft gilt unter Experten als Hochrisikogeschäft. "Es ist ein offenes Geheimnis, dass Korrespondenzkonten bei internationaler Geldwäsche und Steuerhinterziehung eine zentrale Rolle spielen", schreibt Markus Meinzer in seinem 2015 erschienenen Buch "Steueroase Deutschland".

Er erwähnt darin mehrere Beispiele für Korrespondenzbankverbindungen deutscher Banken mit Banken autokratischer Staaten und spricht von "Geldwäsche made in Germany". Beispielsweise sei die Deutsche Bank die einzige westliche Bank gewesen, die ein Korrespondenzkonto für die ukrainische UBD-Bank, Hausbank der Familie von Viktor Janukowitsch, hielt. Es ist nicht bekannt, inwieweit die deutschen Banken und ihre Auslandsfilialen die gestiegenen Sorgfaltspflichten, die für den Zahlungsverkehr und Geschäftsbeziehungen mit Banken in Drittstaaten gelten, ausreichend einhalten.

Offizielle Zahlen, auch über Strafzahlungen, existieren nicht. Die Commerzbank Aktiengesellschaft und die Hypovereinsbank pflegen derzeit nach eigenen Angaben jeweils etwa 5.000 Korrespondenzbankbeziehungen. Die Deutsche Bank kommuniziert keine Zahlen zu ihren Korrespondenzbanktätigkeiten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 30.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Heißes Eisen: Wärmeplanung

    Die Wärmeplanung ist aus Sicht der Bundesregierung ein strategisches Planungsinstrument, das den Kommunen und den Bürgern aufzeige, wie der Umbau zur Dekarbonisierung der Wärmenetze gelingen kann. Das betonte Sören Bartol (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, im Bauausschuss. Eine Debatte wie beim Gebäudeenergiegesetz (GEG), als es um das vermeintliche Herausreißen von Heizungen oder Zwangseinbauten gegangen sei, sollte beim Wärmeplanungsgesetz (WPG) (20/8654) vermieden werden, so der Politiker.

  • Lobbykontakten offenlegen

    Kontakte zu Lobbyisten im Zusammenhang mit der Abfassung von Gesetzentwürfen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/8475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8088). Danach prüft die Bundesregierung aktuell, ob und inwieweit über das Lobbyregister hinaus Transparenzaspekte im Rahmen des Vorhabens des Koalitionsvertrages zur Umsetzung eines "exekutiven Fußabdrucks" berücksichtigt werden könnten.

  • Regierung gibt Auskunft über Transparenzregister

    Im Transparenzregister waren zum Stichtag 31. August 2023 1.761.695 Rechtseinheiten eingetragen. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (20/8480) auf eine Kleine Anfrage (20/8262) der Fraktion Die Linke hervor.

  • Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung

    Eine enge Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehr finanzielle Mittel und weniger Bürokratie werden für die kommunale Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) angemahnt. Die meisten der insgesamt elf Sachverständigen, die an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen teilnahmen, forderten eine Reihe von Ergänzungen zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz (20/8742).

  • Digitalisierung der Verwaltung

    Durchweg Zustimmung zur Fortschreibung des Digitalisierungsschubs in der Verwaltung, wie er während der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht worden war: Dies zeigte sich - bei einer Reihe kritischer Anmerkungen im Detail - bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen