Beziehungen zu Korrespondenzbanken


Eine Gesamtliste von Korrespondenzbankenbeziehungen liege der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht vor
Beispiele für Korrespondenzbankverbindungen deutscher Banken mit Banken autokratischer Staaten und "Geldwäsche made in Germany"



Die international operierenden deutschen Banken haben Beziehungen zu sogenannten Korrespondenzbanken. Dies sei bekannt, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7943). Die Regierung erläutert in der Antwort, welche Pflichten die Banken bei solchen Beziehungen haben und schildert auch die entsprechenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche. Eine Gesamtliste von Korrespondenzbankenbeziehungen liege der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht vor. Entsprechende Meldepflichten gebe es nicht.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Korrespondenzbankgeschäft gilt unter Experten als Hochrisikogeschäft. "Es ist ein offenes Geheimnis, dass Korrespondenzkonten bei internationaler Geldwäsche und Steuerhinterziehung eine zentrale Rolle spielen", schreibt Markus Meinzer in seinem 2015 erschienenen Buch "Steueroase Deutschland".

Er erwähnt darin mehrere Beispiele für Korrespondenzbankverbindungen deutscher Banken mit Banken autokratischer Staaten und spricht von "Geldwäsche made in Germany". Beispielsweise sei die Deutsche Bank die einzige westliche Bank gewesen, die ein Korrespondenzkonto für die ukrainische UBD-Bank, Hausbank der Familie von Viktor Janukowitsch, hielt. Es ist nicht bekannt, inwieweit die deutschen Banken und ihre Auslandsfilialen die gestiegenen Sorgfaltspflichten, die für den Zahlungsverkehr und Geschäftsbeziehungen mit Banken in Drittstaaten gelten, ausreichend einhalten.

Offizielle Zahlen, auch über Strafzahlungen, existieren nicht. Die Commerzbank Aktiengesellschaft und die Hypovereinsbank pflegen derzeit nach eigenen Angaben jeweils etwa 5.000 Korrespondenzbankbeziehungen. Die Deutsche Bank kommuniziert keine Zahlen zu ihren Korrespondenzbanktätigkeiten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 30.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen