Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken


Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln
Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen



Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterentwickelt werden. In einem Antrag (19/5950) fordern die Abgeordneten Nachbesserungen, um die Nutzerrechte zu stärken und die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherzustellen. So fehle beispielsweise ein die Meinungsfreiheit wahrendes Verfahren, mit dem zu Unrecht gelöschte oder gesperrte Inhalte zeitnah wieder eingestellt werden, heißt in dem Antrag. Auch fehle eine Clearingstelle für Streitfälle.

Einige Vorgaben des NetzDG seien so vage, dass sie von den Betreibern sozialer Netzwerke uneinheitlich und damit für die Nutzer unbefriedigend umgesetzt worden seien. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, mehrere Paragrafen des Gesetzes zu überarbeiten und eine rechtliche Einschätzung zur Grundrechtsbindung für Betreiber sozialer Netzwerke und den Auswirkungen auf die Gemeinschaftsstandards vorzulegen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 15.01.19



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