Regierung verteidigt Leerverkaufsverbot


Finanzmarkt-Compliance: Leerverkaufsverbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Erweiterung von Netto-Leerverkaufspositionen im geschilderten Marktumfeld hätte exzessive Kursbewegung verursachen können



Die Deutsche Bundesregierung hat das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängte Verbot der sogenannten Leerverkäufe von Aktien der Wirecard AG verteidigt. In der Antwort (19/11349) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10960) heißt es, nach Presseberichten über das Unternehmen habe das Risiko bestanden, dass das Eingehen und die Erweiterung von Netto-Leerverkaufspositionen im geschilderten Marktumfeld exzessive Kursbewegung der Wirecard-Aktie hätte verursachen können.

Diese hätten durch ihre trendverstärkende Wirkung den Verlust des Marktvertrauens in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Preisbildung an den Märkten, bewirken können. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 02.10.19



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