Finanzamtszins wird nicht gesenkt


Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Zinssatzes bei Steuernachzahlungen und Steuererstattungen
Starre Verzinsung angesichts des historischen Tiefstands der Zinsen in der Eurozone nicht realitätsnah



Die seit 1961 bei Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen nach gewisser Zeit anfallenden Zinsen von 0,5 Prozent im Monat beziehungsweise sechs Prozent pro Jahr werden nicht gesenkt. Der Finanzausschuss lehnte in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/5491) ab, die die starre Verzinsung angesichts des historischen Tiefstands der Zinsen in der Eurozone als nicht realitätsnah bezeichnet hatte und den Zinssatz daher senken wollte. Nur die AfD-Fraktion stimmte dem Gesetzentwurf zu, alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab.

Die AfD-Fraktion wollte den Basiszinssatz nach Paragraf 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Maßstab nehmen, der sich an Werten der Europäischen Zentralbank orientiert und seit dem 1. Juli 2016 minus 0,88 Prozent pro Jahr beträgt. Ergänzt werden soll dieser Zinssatz durch einen "sachgerechten Aufschlag" von drei Prozentpunkten. Somit werde der anzuwendende Zinssatz nicht nur an die Entwicklungen des Marktes angepasst, "sondern sieht auch eine deutliche Entlastung des Bürgers und der Wirtschaft bei notwendig gewordenen Steuernachzahlungen aber auch des Staates bei Steuererstattungen vor", heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Die CDU/CSU-Fraktion nannte den AfD-Gesetzentwurf "handwerklich unvollständig und falsch". Es handele sich um einen "politisch motivierten Schaufensterantrag". Allgemein stieß eine Senkung es Zinssatzes auf Zustimmung bei der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings wolle man erst eine Gerichtsentscheidung zu dem Thema abwarten. Die SPD-Fraktion schloss sich der Bewertung des Koalitionspartners an und erklärte, den Entwurf aus politischen und fachlichen Gründen abzulehnen. Für die FDP-Fraktion ist die AfD-Fraktion mit ihrem Entwurf "zu kurz gesprungen". Ähnlich äußerten sich auch die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AFD-Fraktion bezeichnete die Hinweise auf das noch ausstehende Urteil als "politisches Possenspiel". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 10.12.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen