Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland
Das Arbeitszeitgesetz ist aus Sicht der Linken eines der zentralen Schutzgesetze für lohnabhängig Beschäftigte
Überblick darüber gewinnen, wie die Kontrollmechanismen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz angewendet werden und welche Informationen über Verstöße vorliegen
Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/420) zur Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie viel Personal für die Kontrolle eingesetzt werde, wie viele Kontrollen pro Jahr es in den vergangenen zehn Jahren gegeben habe und in welchen Branchen die meisten Verstöße gegen das Gesetz festgestellt wurden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland Das Arbeitszeitgesetz ist aus Sicht der Fragesteller eines der zentralen Schutzgesetze für lohnabhängig Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag und garantiert die notwendige Erholung. Wie wichtig die Einhaltung der Vorschriften und Regelungen, die Arbeitszeit betreffend ist, zeigen verschiedene Studien (Initiative Gesundheit und Arbeit: iga.Report 31; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: A. Wirtz et al. 2009: Lange Arbeitszeiten und Gesundheit etc.).
Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Zunahme von Arbeitsunfällen und der Dauer der Arbeitszeit. Auf diesen Umstand weist auch Prof. Dr. Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, hin: "Wer mehr als acht Stunden am Tag arbeitet, lebt gefährlicher" (www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/arbeitszeit/index.jsp).
Die Fragesteller wollen sich mit der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung einen Überblick darüber verschaffen, wie die Kontrollmechanismen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz angewendet werden und welche Informationen über Verstöße vorliegen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 26.01.18
Home & Newsletterlauf: 12.03.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.