Grüne für Arzneimittel-Höchstpreisbindung


Zum Thema: Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Preisbindung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und ein Versandhandelsverbot in Deutschland
Das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Versandhandelsverbot stelle keine Antwort auf die Herausforderungen dar und sollte nicht weiter verfolgt werden, sagen die Grünen



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält als Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Preisbindung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein Versandhandelsverbot in Deutschland für den falschen Weg. In einem Antrag (18/11607) sprechen sich die Abgeordneten stattdessen für in der Höhe begrenzte Apothekenabgabepreise aus. Zudem müsse eine zusätzliche finanzielle Belastung der Patienten vermieden und eine Benachteiligung heimischer Apotheken verhindert werden.

Das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Versandhandelsverbot stelle keine Antwort auf die Herausforderungen dar und sollte nicht weiter verfolgt werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Wie ein solches Verbot des seit 13 Jahren existierenden Versandhandels europa- und verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden könne, sei nicht ersichtlich.

Die Grünen-Fraktion schlägt vor, die bisherige Festpreisbindung in eine Höchstpreisbindung umzuwandeln, von der Apotheken nur nach unten abweichen könnten. Ergänzend dazu sollten Rabatte und Boni nur in einem bestimmten Rahmen zugelassen werden. So könnten Boni auf einen Wert von bis zu einem Euro begrenzt werden, heißt es in der Begründung des Antrags.

Ferner sollte ein flächendeckendes Monitoring des Apothekenmarktes und der bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung eingeführt werden. Zudem sollte eine Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung einberufen werden, um zeitnah Handlungsempfehlungen zu geben.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016, demzufolge die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente ausländische Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt.

Nach dieser Gerichtsentscheidung können die ausländischen Versandapotheken nun Rabatte gewähren, was nach Ansicht der Bundesregierung hiesigen Präsenzapotheken Probleme bereiten könnte. Eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 15.05.17


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