EU-Kommissar im Gesundheitsausschuss
Wenn Online-Verkäufe von Medikamenten zu Problemen in einem EU-Land führten, sei es legitim, sich zu überlegen, wie das Problem zu lösen ist
Der EuGH hatte am 19. Oktober 2016 entschieden, dass die hierzulande geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente ausländische Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt
Der litauische EU-Kommissar für Gesundheit, Vytenis Andriukaitis, hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages seine politische Agenda erläutert. Der Kommissar äußerte sich dabei allgemein auch zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über den Medikamenten-Versandhandel. Er sagte, wenn Online-Verkäufe von Medikamenten zu Problemen in einem EU-Land führten, sei es legitim, sich zu überlegen, wie das Problem zu lösen ist. Der Kommissar kündigte an, er wolle mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) über die Problematik sprechen. Andriukaitis betonte, der Zugang zu Medikamenten sei sehr komplex und eine große Herausforderung in den EU-Staaten.
Der EuGH hatte am 19. Oktober 2016 entschieden, dass die hierzulande geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente ausländische Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde den ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert, hieß es. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt. Reine Versandapotheken können Medikamente deutlich günstiger anbieten.
Mögliche Konsequenzen nach dieser Entscheidung wären ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel oder die Aufhebung der Preisbindung in Deutschland. Die Bundesregierung will nun gesetzlich ein Versandhandelsverbot erwirken, um die hiesigen Apotheken zu schützen, die andernfalls durch die ausländische Billigkonkurrenz erhebliche Umsatzeinbußen befürchten müssten und letztlich die flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährdet sehen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 31.01.17
Home & Newsletterlauf: 24.02.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.