Informationsfreiheitsgesetz & Pläne


Strategie und Umsetzung der Open Government Partnership, von Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung
Gibt es derzeit Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz nach seiner letzten Änderung im Jahr 2013 zu überarbeiten? Ist insbesondere geplant, die Gebührenregelung oder die Regelung zur anonymen Antragstellung zu verändern?




Die Fraktion Die Linke will wissen, ob es derzeit Pläne der Deutscher Bundesregierung gibt, das Informationsfreiheitsgesetz nach seiner letzten Änderung im Jahr 2013 zu überarbeiten. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3555) unter anderem nach dem "aktuellen zeitlichen Planungshorizont der Bundesregierung für das im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Gesetzesvorhaben eines zweiten Open-Data-Gesetzes".

Vorbemerkung der Fragesteller
Open Data und Transparenz der öffentlichen Verwaltung sind nicht erst seit der Verabschiedung des Open-Data-Gesetzes im vergangenen Jahr wichtige Themenfelder für die Demokratie. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag sowie im Rahmen von Initiativen wie der Open Government Partnership, Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) und dem Anti-Corruption Summit verpflichtet, den Forderungen nach mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Partizipation nachzukommen.

Gleichzeitig sind die gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Fragesteller dafür nicht ausreichend. Das Open-Data-Gesetz ist derzeit noch unzureichend und das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes erreicht im Transparenzranking von Mehr Demokratie und der Open Knowledge Foundation lediglich 38 von 100 möglichen Punkten. Auch dem Portal govdata.de sind bislang noch nicht alle Bundesländer beigetreten. Die Bundesregierung muss daher handeln, um ihren Rückstand in Sachen Transparenz und Open Data aufzuholen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 05.08.18
Newsletterlauf: 25.09.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen