Informationsfreiheitsgesetz & Pläne


Strategie und Umsetzung der Open Government Partnership, von Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung
Gibt es derzeit Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz nach seiner letzten Änderung im Jahr 2013 zu überarbeiten? Ist insbesondere geplant, die Gebührenregelung oder die Regelung zur anonymen Antragstellung zu verändern?




Die Fraktion Die Linke will wissen, ob es derzeit Pläne der Deutscher Bundesregierung gibt, das Informationsfreiheitsgesetz nach seiner letzten Änderung im Jahr 2013 zu überarbeiten. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3555) unter anderem nach dem "aktuellen zeitlichen Planungshorizont der Bundesregierung für das im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Gesetzesvorhaben eines zweiten Open-Data-Gesetzes".

Vorbemerkung der Fragesteller
Open Data und Transparenz der öffentlichen Verwaltung sind nicht erst seit der Verabschiedung des Open-Data-Gesetzes im vergangenen Jahr wichtige Themenfelder für die Demokratie. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag sowie im Rahmen von Initiativen wie der Open Government Partnership, Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) und dem Anti-Corruption Summit verpflichtet, den Forderungen nach mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Partizipation nachzukommen.

Gleichzeitig sind die gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Fragesteller dafür nicht ausreichend. Das Open-Data-Gesetz ist derzeit noch unzureichend und das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes erreicht im Transparenzranking von Mehr Demokratie und der Open Knowledge Foundation lediglich 38 von 100 möglichen Punkten. Auch dem Portal govdata.de sind bislang noch nicht alle Bundesländer beigetreten. Die Bundesregierung muss daher handeln, um ihren Rückstand in Sachen Transparenz und Open Data aufzuholen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 05.08.18
Newsletterlauf: 25.09.18



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