Geldwäsche-Risiko im Immobiliensektor
Compliance: Geldwäscheaktivitäten mittels Investitionen in Immobilien
Beim Kampf gegen Geldwäsche verweist die Regierung auf die kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen zur 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Die Immobilienwirtschaft ist nach Ansicht der Bundesregierung besonders anfällig für Geldwäsche. Aufgrund der hohen Transaktionsvolumina handele es sich um einen Sektor mit herausgehobenem Risiko, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/2449) auf eine Kleine Anfrage (19/1956) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Die in diesem Bereich regelmäßig vorhandene Wertstabilität eröffnet die Möglichkeit, insbesondere hohe Bargeldsummen zu platzieren." Beim Kampf gegen Geldwäsche verweist die Regierung auf die kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen zur 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie.
Auf Bundesebene konzentriere sie sich auf die Nationale Risikoanalyse, die unter anderem das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko im Immobiliensektor untersucht. Dabei würden die Berufsfelder von Immobilienmaklern, Bauträgern, Architekten und Notaren untersucht. Ergebnisse sollen im Sommer kommenden Jahres vorliegen. Außerdem soll die geldwäscherechtliche Aufsicht im Immobiliensektor weiter gestärkt werden. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gab es in etwa sieben Prozent der 563 erfassten Verfahren Organisierter Kriminalität 2016 Geldwäscheaktivitäten mittels Investitionen in Immobilien.
Die Fragesteller hatten der Bundesregierung vorgeworfen, trotz bekannter Problemlagen zu wenig gegen Geldwäsche im Immobiliensektor unternommen zu haben.
Die Antwort zeigt zudem die deutlich gestiegenen Transaktionsvolumina in dem Wirtschaftszweig: Der Geldumsatz von bebauten und unbebauten Immobilien stieg demnach von 174 Milliarden Euro 2007 auf 237,5 Milliarden Euro 2016. Dabei wurde bei Wohnimmobilien ein Drittel des Umsatzes 2016 in den sieben größten Städten erzielt, bei bebauten Wirtschaftsimmobilien mit 37 Prozent noch mehr. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 01.08.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.