Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen
Nutzen und Risiken des TTIP-Abkommens: Linke will wissen, ob das Grundgesetz für TTIP geändert werden muss
Einen Schwerpunkt der Großen Anfrage bilden Fragen nach dem Investitionsschutz und dem Investor-Staat-Schiedsverfahren
(03.03.14) - Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/432). Das Abkommen solle die leistungsstärksten Wirtschaftsblöcke der Welt vereinen, stellt die Fraktion im Vorwort zu Ihrer Großen Anfrage fest. EU-Kommission und Bundesregierung würden mehr Wachstum und mehr Beschäftigung erwarten. Aus Sicht der Linksfraktion sind die Risiken einer Harmonisierung von Standards und Normen jedoch enorm: "In Europa mühsam erstrittene Rechte und Regeln könnten abgebaut und nach unten angeglichen werden." Unternehmen aus den USA könnten bisher unerwünschte und verbotene Produkte wie Genmais, Chlorhühnchen und Hormonfleisch auf den Markt bringen.
Die Bundesregierung wird gefragt, wie sie der Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen entgegenwirken und tatsächliche Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten von Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie des Deutschen Bundestags und des Europäischen Parlaments ermöglichen will. Die Regierung soll mitteilen, ob das Grundgesetz für TTIP geändert werden muss und wie sie zu einem Volksentscheid über TTIP steht. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren, ob die Studien, die Wohlstandsgewinne prognostizieren, belastbar sind. Weitere Fragen betreffen Umwelt- und Sozialstandards sowie den Verbraucherschutz. Hier wird unter anderem gefragt, ob die Regierung garantieren kann, dass sich die deutschen Verbraucher weiter auf einheitliche Hygiene- und Sicherheitsstandards verlassen können.
Einen Schwerpunkt der Großen Anfrage bilden Fragen nach dem Investitionsschutz und dem Investor-Staat-Schiedsverfahren. Gefragt wird, welchen völkerrechtlichen Status ein Schiedsgerichtsverfahren im TTIP bekommen würde. Im Vorwort bezeichnet die Fraktion das Schiedsverfahren als eine Art Sondergerichtsbarkeit für Konzerne: "Unternehmen könnten gegen jede Gesetzgebung eines Staates, die ihre Rendite schmälern könnte, milliardenschwere Schadensersatzklagen anstrengen." (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.