Grüne gegen zu hohe Managergehälter


Mehr für das Gemeinwohl – Steuerabzug für Managergehälter deckeln
Die Anreize in den Vergütungssystemen müssen so ausgerichtet werden, dass sie die nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens und nicht kurzfristige Aktienkursentwicklungen belohnen



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Steuerabzug für Managergehälter deckeln. In einem Antrag (18/11176) erhebt die Fraktion dazu mehrere Forderungen, um eine "Mitfinanzierung von überhöhten Gehältern, Abfindungen und Versorgungszusagen durch die Bürgerinnen und Bürger zu begrenzen". So soll der Betriebsausgabenabzug von Abfindungen auf eine Million Euro pro Kopf und der Betriebsausgabenabzug von Gehältern auf 4.500.000 Euro pro Kopf begrenzt werden.

Zu den weiteren Forderungen gehört eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Versorgungszusagen. Erfolgsbeteiligungen sollen grundsätzlich an den langfristigen Erfolg des Unternehmens geknüpft werden.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, die Vergütungen von Vorständen seien in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Es sei nicht gelungen, mit den freiwilligen Empfehlungen des Corporate Governance Kodex überhöhte Managerbezüge wirksam zu begrenzen und am langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten. Das würden die "Goldene Betriebsrente" für Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und die zweistellige Millionenabfindung an VW-Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt belegen.

Die Grünen schreiben:
Es ist nicht gelungen, mit den freiwilligen Empfehlungen des Corporate Governance Kodex überhöhte Managerbezüge wirksam zu begrenzen und am langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten. Die "Goldene Betriebsrente" von Ex-VW-Vorstandchef Martin Winterkorn und die zweistellige Millionenabfindung an die VW-Vorständin Christine Hohmann-Dennhardt belegen dies prominent, sind aber keine Einzelfälle.

Die Vergütungen von Vorständen sind in den vergangenen Jahren nicht nur absolut, sondern auch in Relation zu den Vergütungen der Beschäftigten erheblich gestiegen. Einige Unternehmen zahlen ihren Vorstandsmitgliedern das Über-100fache des durchschnittlichen Lohns eines Facharbeiters. Diese überzogenen Bezüge haben zurecht eine breite gesellschaftliche Debatte um die Angemessenheit von Vorstands- und Ruhegehältern ausgelöst.

Es handelt sich nicht nur um eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und einem Betriebsangehörigen. Vielmehr gehen solche Vereinbarungen auch zu Lasten der Allgemeinheit, weil diese Zahlungen als Betriebsausgaben absetzbar sind und damit das Steueraufkommen schmälern. Öffentliche Gelder sollten für öffentliche Güter eingesetzt werden und nicht überzogene Managerbezüge finanzieren. Der Gesetzgeber muss deshalb umgehend seiner Steuerverantwortung nachkommen und ein klares Stoppsignal setzen, damit solche exorbitanten Vertragskonditionen künftig nicht mehr von der Allgemeinheit der Steuerzahlenden mitfinanziert werden.

Ein weiteres ungelöstes Problem sind Fehlanreize in den Vergütungssystemen. Wenn Erfolge mit hohen Boni belohnt werden, Misserfolge aber auf die Allgemeinheit verlagert werden können, dann fördert dies kurzfristiges, risikoreiches Denken und Handeln in den Führungsetagen der Unternehmen. Das lehnen wir ab. Denn für die Risiken zahlt auch hier am Ende der Steuerzahler. Wir wollen deshalb Chancen und Risiken wieder stärker zusammen zu bringen. Dafür braucht es ein Gleichgewicht der Anreize.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 07.04.17


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen