Antidiskriminierungsstelle des Bundes


Bundeshaushaltsprogramm Antidiskriminierungsstellen
Im Rahmen der unter 1. genannten gesetzlichen Aufgaben wurden an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2016 3 740 Beratungsanfragen herangetragen, wovon sich 2 230 auf das AGG bezogen, und im Jahr 2017 3 773 Beratungsanfragen, wovon sich 2 763 auf das AGG bezogen



An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind nach Regierungsangaben im Jahr 2016 3.740 Beratungsanfragen herangetragen worden, wovon sich 2.230 Anfragen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bezogen. Im Jahr 2017 habe es 3.773 Beratungsanfragen gegeben, wovon sich 2.763 Fälle auf das AGG bezogen hätten. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/3719) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3503) hervor. Die Beratung habe in den meisten Fällen eine Information über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen gemäß Paragraf 27 Absatz 2 Nummer 1 AGG umfasst, heißt es in der Antwort.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Gesetz wie im vorherigen Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Bundestagsdrucksache 18/13000) steht auf Seite 2513: "Im Kapitel 1711 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zentral veranschlagt. […]

Unmittelbar beim Bundesministerium ist zudem organisatorisch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kap. 1715) angesiedelt." Laut Bundeshaushaltsplan 2018 ist ein Budget in Höhe von 4 426 000 Euro dafür vorgesehen. Davon entfallen für 2018 allein auf die Leiterin der Stelle 116 000 Euro.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.08.18
Newsletterlauf: 09.10.18


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