Arzneimittelgesetz im Ausschuss gebilligt


Compliance im Gesundheitswesen: Preissteigerungen im Gesundheitssystem langfristig zu verhindern
Nach Ansicht der Linken fällt auch der künftige gesetzliche Herstellerrabatt für patentgeschützte, nicht festbetragsgebundene Arzneimittel mit sieben Prozent zu niedrig aus

(10.03.14) - Der Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/201) zur Begrenzung der Arzneimittelkosten gebilligt. Für die in der Beratung an mehreren Stellen veränderte Vorlage votierten die einbringenden Fraktionen. Die Opposition von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke trägt zwar einzelne Regelungen der Novelle mit, lehnt den Gesetzentwurf insgesamt aber ab.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Preissteigerungen im Gesundheitssystem langfristig zu verhindern. Kern des Gesetzes sind ein bis Ende 2017 verlängertes Preismoratorium für Arzneimittel, um Preiserhöhungen auszugleichen, gesetzlich festgelegte Mengenrabatte in Höhe von sieben Prozent und der Verzicht auf eine Zusatznutzenbewertung älterer Medikamente aus dem sogenannten Bestandsmarkt. Je größer der Zusatznutzen eines Mittels, umso höher kann der zu erzielende Preis sein. Der letzte Punkt blieb auch nach einer Expertenanhörung umstritten.

Vertreter der Opposition rügten erneut den geplanten Wegfall der Nutzenbewertung von Medikamenten, die bereits vor Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) 2011 in den Verkehr gingen und dem sogenannten Bestandsmarkt zuzuordnen sind. Dies sei ein Verlust in der Qualitätskontrolle. Zudem sollte, falls ein schon länger verfügbares Arzneimittel auf einem anderen Gebiet eingesetzt werde, der Zusatznutzen neu belegt werden müssen. Nach Ansicht der Linken fällt auch der künftige gesetzliche Herstellerrabatt für patentgeschützte, nicht festbetragsgebundene Arzneimittel mit sieben Prozent zu niedrig aus. Bis Ende 2013 galten aufgrund einer Ausnahmebestimmung noch Abschläge in Höhe von bis zu 16 Prozent. Grüne und Linke begrüßten hingegen eine kurzfristige Änderung im Entwurf, wonach der Mengenrabatt für Generika (preiswertere Nachahmerpräparate) nun bei sechs Prozent festgeschrieben wird.

Union und SPD argumentierten, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten sei auch ohne den sogenannten Bestandsmarktaufruf möglich. Die Nutzenbewertung sei mit rechtlichen Risiken verbunden und bürokratisch. Der zugrunde liegende Aufwand für die Industrie und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festlegt, sei enorm und kaum zu rechtfertigen. Der im Gegenzug von üblicherweise sechs auf sieben Prozent erhöhte Arzneimittelrabatt soll als Ausgleich dienen.

Ende vergangenen Jahres hatte der Bundestag bereits einen Gesetzentwurf (18/200) zur Verlängerung des Preismoratoriums für patentgeschützte Medikamente gebilligt, das ansonsten zum Jahreswechsel ausgelaufen wäre. Mit dem Verfahren wird verhindert, dass Preissteigerungen der Pharmaindustrie automatisch zulasten der Krankenkassen gehen. So steht den Kassen ein Abschlag in Höhe der jeweiligen Preiserhöhung zu. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen