Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern


Mögliche Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern durch die BaFin
Seit 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) eine gewerberechtliche Erlaubnis von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. einer anerkannten staatlichen Stelle – entweder von der Kreisverwaltung oder dem Gewerbeamt



Nach einer möglichen Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7795). Hintergrund der Anfrage ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in dem es heißt, dass die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin übertragen werden soll. Die Abgeordneten fragen die Regierung nach der Zahl der Finanzanlagenvermittler, die derzeit eine gewerberechtliche Erlaubnis von den Industrie- und Handelskammern oder von einer anerkannten staatlichen Stelle benötigen.

Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Personen eine entsprechende gewerberechtliche Erlaubnis haben und wie viele Schadensfälle durch Finanzanlagenvermittler im vergangenen Jahr angezeigt worden sind. Außerdem wird gefragt, wann die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen will, der Finanzanlagenvermittler unter der Aufsicht der BaFin stellt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Finanzanlagenvermittler sind Dienstleister für die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen. Seit 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) eine gewerberechtliche Erlaubnis von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. einer anerkannten staatlichen Stelle – entweder von der Kreisverwaltung oder dem Gewerbeamt. Zudem müssen sich Finanzanlagenvermittler nach § 11a GewO unmittelbar nach Aufnahme ihrer Tätigkeit im Vermittlerregister ihrer IHK registrieren lassen.

Im Jahr 2017 ließ die Bundesregierung noch verlauten: "Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern" (Bundestagsdrucksache 18/11337). Im gemeinsamen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde dann jedoch festgehalten, dass die Aufsicht für Finanzanlagenvermittler zukünftig auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll: "Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen" (S. 135: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/ Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2018.pdf).
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 05.04.19



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