FDP sieht Subsidiaritätsprinzip verletzt
FDP: Statt einer Weiterentwicklung des ESM auf Grundlage des Unionsrecht wäre eine Änderung der EU-Verträge notwendig
EU-Vorschlag überschreite die Grenzen des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung der EU
Die EU-Kommission verletzt mit ihrem Vorschlag (KOM(2017) 827 final) zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) nach Ansicht der FDP die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. In einem Antrag (19/582) argumentieren die Liberalen, dass die Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem EWF nicht wie von der Kommission vorgesehen auf die Flexibilitätsklausel des Artikel 352 AEUV gestützt werden könne.
Der Vorschlag überschreite die Grenzen des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung der EU. Einschlägig sei vielmehr Artikel 136 Absatz 3 AEUV, der die intergouvernementale Ebene ermächtige. Die Fraktion beruft sich dabei auch auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.
Die FDP argumentiert, dass statt einer Weiterentwicklung des ESM auf Grundlage des Unionsrecht eine Änderung der EU-Verträge notwendig wäre. Eine solche müsste der Bundestag ratifizieren, schreibt die Fraktion. Der Antrag ist als "Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon" formuliert. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.02.18
Home & Newsletterlauf: 21.03.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
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