Zugang von Abgeordneten zu Informationen
Mit einem Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen soll "klarstellend" ein gesetzlicher Anspruch der Abgeordneten auf Informationszugang verankert werden
Anspruch "nach Wahl des oder der Anspruchsberechtigten durch Gewährung von Akteneinsicht oder auf sonstige Weise" unverzüglich, "in der Regel spätestens nach 14 Tagen" erfüllt werden
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf "über den Zugang von Abgeordneten zu Informationen" (18/12979) vorgelegt. Damit soll klargestellt werden, "dass Abgeordnete einen unmittelbaren Informationszugang zu den öffentlichen Informationen (Akten etc.) des Bundes haben", wie die Fraktion in der Begründung ausführt. Darin verweist sie darauf, dass heute jeder Bürger nach den Informationsfreiheitsgesetzen grundsätzlich "unmittelbaren Zugang zu Schriftstücken, Akten, Dateien etc. des öffentlichen Bereichs" habe.
Mitgliedern des Bundestages werde "ein entsprechendes Recht aus ihrem Abgeordnetenstatus hingegen in der - allerdings nicht konsistenten - Praxis der Bundesregierung immer wieder bestritten". Diese Praxis sei verfassungsrechtlich fragwürdig und den Notwendigkeiten einer transparenten Demokratie nicht mehr angemessen. Demokratie erfordere "gerade auch möglichst effiziente parlamentarische Kontrolle und Teilhabe am Wissen der Regierung".
Mit dem Entwurf soll "klarstellend" ein gesetzlicher Anspruch der Abgeordneten auf Informationszugang verankert werden. "Zugleich wird klargestellt, dass dieser Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden kann", heißt es in der Vorlage weiter.
Danach soll der Anspruch "nach Wahl des oder der Anspruchsberechtigten durch Gewährung von Akteneinsicht oder auf sonstige Weise" unverzüglich, "in der Regel spätestens nach 14 Tagen" erfüllt werden. Die Bundesregierung soll den Informationszugang nur dann ganz oder teilweise verweigern dürfen, "wenn dies zum Schutz von Rechtsgütern mit Verfassungsrang erforderlich ist und die Weigerung auch nach Abwägung mit der Bedeutung des Informationsinteresses verhältnismäßig ist". (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 19.07.17
Home & Newsletterlauf: 21.08.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.