Grünes Licht für mehr Videoüberwachung


Videoüberwachungsverbesserungsgesetz: Präventive Wirkung der Videoüberwachung nicht nachweisbar
Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich Anlagen wie Sportstätten und Einkaufszentren



Der Innenausschuss hat den Weg für das von der Bundesregierung vorgelegte "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" (18/10941) frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium die Vorlage, die zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor mit dem Ziel, bei einem Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich Anlagen wie Sportstätten und Einkaufszentren festzuschreiben, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit dort befindlicher Personen "als ein besonders wichtiges Interesse" gilt. Diese Wertung soll bei der Abwägung über den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen zu berücksichtigen sein.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem vernünftigen und maßvollen, aber sehr notwendigen Gesetz. Sie verwies unter anderem auf Fälle sogenannter S- oder U-Bahn-"Schubser" und betonte, dass Videoüberwachung zwar kein Allheilmittel sei, aber bei der Prävention der Abschreckung von Straftätern dienen und vor allem im repressiven Bereich helfen könne, Täter zu überführen.

Auch die SPD wertete die Neuregelung als vernünftigen Vorschlag, mit dem der Gesetzgeber nicht übermäßig auf entsprechende Vorfälle reagiere. Man müsse anerkennen, dass in Deutschland eine Vielzahl öffentlich zugänglicher Anlagen von Privaten betrieben werden. Ihnen müssten zur Ermöglichung von Videoüberwachung klare Regeln vorgegeben werden,

Die Fraktion Die Linke begründete ihre Ablehnung unter anderem damit, dass die bestehenden Regelungen zur Videoüberwachung bereits vollkommen ausreichten. Auch seien die Effekte einer solchen Überwachung strittig. So trage sie beim "Black-Box"-Verfahren nicht zur Gefahrenabwehr bei, da niemand dabei hinter der Videokamera sitze, der bei etwaigen Vorfällen intervenieren könne.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies ebenfalls darauf, dass eine präventive Wirkung der Videoüberwachung nicht nachweisbar sei. Eine Terrororganisation wie der sogenannte Islamische Staat sei bei Anschlägen vielmehr dankbar für Videoaufzeichnungen. Natürlich müsse es an neuralgischen Punkten auch Videoüberwachung geben, doch hätte es einen "viel maßvolleren" Vorschlag gebraucht. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 12.04.17
Home & Newsletterlauf: 27.04.17


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