Missbräuchliche Abmahnungen
Abmahnungen – Transparenz und Rechtssicherheit gegen Missbrauch
Unseriöse Abmahnpraktiken haben die Abmahnung jedoch in Verruf gebracht
Missbräuchliche Abmahnungen sind Thema eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6438). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für Transparenz und Rechtssicherheit sorgt. Die missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen soll präziser definiert werden und Abgemahnte sollen befähigt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Gleichzeitig soll der Entwurf die Möglichkeit schaffen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gerichtlich überprüfen zu lassen und überhöhte Abmahnkosten im Nachhinein zurückfordern zu können.
Hintergrund des Antrags ist ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium für ein "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" vom 11.09.2018, der zweifelhafte Geschäftspraktiken verschiedener Abmahner weiter eindämmen soll. Wie die Abgeordneten schreiben, werde nach Einschätzung von Gewerbetreibenden, Vereinen und Verbänden unseriösen Abmahnpraktiken mit den bisherigen gesetzlichen Maßnahmen noch nicht hinreichend entgegen getreten. Die im Referentenentwurf geplanten Maßnahmen würden überwiegend als ungeeignet eingeschätzt. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 01.02.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.