Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses


Bericht gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz – G 10) über die Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den §§ 3, 5, 7a und 8 G 10 (Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015)
Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses dürfen gemäß Artikel 10 Absatz 2 GG nur auf
Grund eines Gesetzes angeordnet werden



Im Jahr 2015 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 193 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit 25 weniger als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/11227) hervor. Danach genehmigte die G 10-Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten Halbjahr 2015 insgesamt 106 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 2015 insgesamt 87. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge jeweils 109 Einzelmaßnahmen im ersten und im zweiten Halbjahr.

Auf das BfV entfielen 74 Einzelmaßnahmen im ersten und 66 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2015, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Davon seien im ersten Halbjahr 17 neu begonnen und 57 aus dem Jahr 2014 fortgeführt worden. Im zweiten Halbjahr seien es 18 neu begonnene und 48 aus dem ersten Halbjahr 2015 fortgeführte Maßnahmen gewesen. Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2015 im ersten Halbjahr 31 Anordnungen, von denen 27 aus 2014 übernommen wurden, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr seien es 20 Anordnungen gewesen, von denen 16 aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. "Eine Beschränkung wurde wieder aufgenommen sowie drei Maßnahmen neu angeordnet", heißt es in der Unterrichtung weiter. Seitens des MAD wurde im ersten Halbjahr 2015 den Angaben zufolge eine Maßnahme aus 2014 übernommen und im zweiten Halbjahr eine neu aufgenommene Einzelmaßnahme durchgeführt.

Laut Vorlage betrafen die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen - jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2015 - insbesondere die Bereiche Islamismus (47 beziehungsweise 38 Verfahren) und Ausländerextremismus (jeweils drei Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (22 beziehungsweise 21 Verfahren). Im Bereich Linksextremismus habe es kein Verfahren und im Rechtsextremismus zwei beziehungsweise vier Verfahren gegeben. Die Einzelmaßnahmen des BND seien ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen gewesen. Beim MAD hätten die Maßnahmen ebenfalls den Bereich Islamismus betroffen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.03.17
Home & Newsletterlauf: 31.03.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen