Probleme mit Umsatzsteuer im Internet


Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf Online-Handelsplattformen
In dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen



Der Umsatzsteuerbetrug auf Online-Handelsplattformen wird von allen Fraktionen als Problem angesehen. Man gehe von einem Steuerausfall von 800 Millionen bis einer Milliarde Euro aus. Außerdem entstehe ein Wettbewerbsnachteil für Händler, die die Umsatzsteuer abführen würden, erläuterte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion in einer Sitzung des Finanzausschusses. Dennoch sprach sich die Unionsfraktion gegen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12556) aus, in dem Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf Online-Handelsplattformen gefordert wurden. Bundesregierung und Länder würden sich des Problems bereits annehmen, erklärte die Unionsfraktion.

Ein Antrag sei daher nicht notwendig. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss den Antrag ab. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion wird der Online-Handel weiter zunehmen. Und angesichts der Größenordnung der Steuerausfälle müsse man sich Gedanken machen, wie eine Lösung aussehen könne. So hätten sich nur 400 Online-Händler aus Fernost für die Umsatzsteuer registriert. Diese niedrige Zahl zeige, dass viele den Wettbewerbsvorteil von 19 Prozent durch nicht abgeführte Umsatzsteuer nutzen würden.

Die Fraktion Die Linke unterstützte den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Die Regierung habe bisher nicht erkennen lassen, dass sie das Thema mit Priorität bearbeite. Die Finanzbehörden müssten aber mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich enttäuscht, dass die Koalition den Antrag ablehne. Die Regierung habe bei der Digitalisierung bis nicht die Geschwindigkeit, mit der sich die Technik entwickle.

In dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wie die Abgeordneten erläutern, steigt der Marktanteil von Handelsplattformen im Internet ständig. Zugleich würden sich die Anzeichen mehren, dass besonders in China ansässige Händler keine Umsatzsteuer abführen würden. Sämtliche Online-Marktplätze würden ein Steuerausfallrisiko bergen.

Mit dem Gesetzentwurf müsse erreicht werden, dass die an der Abwicklung der Geschäfte Beteiligten an den steuerlichen Pflichten der leistenden Unternehmer beteiligt würden, etwa durch eine Gesamtschuldnerschaft, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 01.08.17



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen