Kein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz


Keine Rechtsgrundlage für Zwang zur Vermarktung von Pharmaprodukten
"Vorgaben des Gemeinschaftsrechts sehen eine Befugnis der Kommission beziehungsweise der jeweiligen nationalen Behörden zur Verhinderung einer Marktrücknahme nicht vor"


(03.12.12) - Es gibt weder nach deutschem noch nach europäischem Arzneimittelrecht die Möglichkeit, einen pharmazeutischen Unternehmer dazu zu zwingen, ein Arzneimittel zu vermarkten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/11080) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10912) hervor. Wenn sich ein pharmazeutischer Unternehmer dazu entschließe, ein Produkt in Deutschland gar nicht auf den Markt zu bringen oder auf die Zulassung zu verzichten, liege kein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor. Auch "die einschlägigen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts sehen eine Befugnis der Kommission beziehungsweise der jeweiligen nationalen Behörden zur Verhinderung einer Marktrücknahme nicht vor", führt die Bundesregierung weiter aus.

In ihrer Anfrage hatte die Linke festgestellt, dass die Genzyme GmbH, eine Tochter des Pharmakonzerns Sanofi-Aventis Deutschland, im August 2012 den Vertrieb des Präparats MabCampath in Deutschland eingestellt habe. MabCampath sei ein Mittel zur Behandlung einer speziellen Art von Blutkrebs bei älteren Menschen (B-CLL). Der Grund für die Rücknahme ist nach Angaben der Linken nicht die fehlende Wirksamkeit des Präparats. Vielmehr habe sich herausgestellt, dass der Wirkstoff auch gegen Multiple Sklerose (MS) helfe.

"Nur sind dann erheblich kleinere Dosen erforderlich und die Jahrestherapiekosten wären erheblich niedriger", führte die Linke weiter aus. Daher wolle Genzyme den Wirkstoff unter neuem Namen zur MS-Therapie wieder auf den Markt bringen. Nach Angaben der Linken lassen sich damit wegen der potentiell höheren Zahl von Patienten und der geringen Wirkstoffmenge künftig hohe Gewinne erzielen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, dass die Entscheidung für die freiwillige Marktrücknahme im Falle des Arzneimittels MabCampath nach Angaben des ehemaligen Zulassungsinhabers erfolgt sei, um sicherzustellen, dass künftig die Anwendung dieses Arzneimittels bei Patienten mit Multipler Sklerose (MS) nur noch im Rahmen von klinischen Prüfungen erfolge. Der (ehemalige) Zulassungsinhaber habe sich nach Angaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bereiterklärt, die Patientenversorgung weiter zu gewährleisten und sich mit den nationalen Behörden abzustimmen. "Daneben besteht die Möglichkeit, das Arzneimittel aus anderen Staaten, in denen es weiterhin rechtmäßig in den Verkehr gebracht wird (zum Beispiel in den USA), über Apothekenbestellungen einzuführen und so die Versorgung der Patienten mit B-CLL zu gewährleisten", erklärt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen