Antrag: Linke für Verzicht auf Vorratsspeicherung
Linke zur Vorratsdatenspeicherung: Anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten stelle alle Bürger "unter Generalverdacht"
Vorratsspeicherung stehe zudem "außer Verhältnis zu dem nicht hinreichend erwiesenen Beitrag zum Ermittlungserfolg" bei der Aufklärung schwerer Straftaten
(04.02.13) - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke auf die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten jeglicher Art auf nationaler Ebene endgültig verzichten. In einem Antrag (18/302) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben wird.
Nur der "sofortige, endgültige und vollständige Verzicht auf jegliche Form der Vorratsdatenspeicherung" werde der Bedeutung des Grundrechts auf Privatsphäre gerecht, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Indem Telekommunikationsanbieter verpflichtet würden, anlasslos und verdachtsunabhängig alle Verbindungsdaten ihrer Kunden zu erheben und zu speichern, würden alle Bürger "unter Generalverdacht gestellt". Diese Datenerfassung ermögliche aufgrund der heutigen Bedeutung von Telekommunikationsmitteln einen "umfassenden Einblick in die Persönlichkeit des Einzelnen, sein Kommunikations- und Bewegungsverhalten, seine sozialen Beziehungen und Verhältnisse".
Sie stehe zudem "außer Verhältnis zu dem nicht hinreichend erwiesenen Beitrag zum Ermittlungserfolg" bei der Aufklärung schwerer Straftaten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.