Datenschutz bei technischen Beweismitteln


Infolge von Durchsuchungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen gelangen eine Vielzahl technischer Endgeräte, wie auch Datenträger als Beweismittel zu Bundesbehörden
Um die Integrität der Daten sicherzustellen, werde bei der Sicherung ein sogenannter Hash-Wert dokumentiert



Laut Angaben der Deutschen Bundesregierung haben Bundespolizei Zoll und Bundesamt für Verfassungsschutz keine bei Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen sichergestellten Datenträger oder technischen Endgeräte zur Auswertung an Dritte weitergegeben. Das schreibt sie in einer Antwort (19/716) auf eine Kleine Anfrage (19/538) der Fraktion Die Linke. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe Dritte mit der Auswertung nicht selbst beauftragt. Dies sei durch die sachleitende Staatsanwaltschaft erfolgt.

Die Bundesregierung betont, die beschlagnahmten technischen Beweismittel würden grundsätzlich vom beauftragten Dritten beim Bundeskriminalamt abgeholt und nach Auswertung wieder zum BKA zurückgebracht. Um die Integrität der Daten sicherzustellen, werde bei der Sicherung ein sogenannter Hash-Wert dokumentiert. Zudem würden Sicherungskopien auf verschlüsselten Datenträgern erstellt.

Die Fraktion Die Linke hatte u.a. vorbemerkt:
Infolge von Durchsuchungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen gelangen eine Vielzahl technischer Endgeräte, wie auch Datenträger als Beweismittel zu Bundesbehörden. Auch verfügen die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste über Befugnisse, Daten bei Anbietern zu erheben oder greifen unbemerkt auf technische Endgeräte oder Datenträger zu. Es erscheint aus Sicht der Fragesteller jedoch fraglich, ob die Bundesbehörden selbst die möglicherweise großen Mengen von Geräten oder Datenträgern auszuwerten oder ob dafür auf Dritte zurückgegriffen wird.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 04.04.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen