Umgehung regulärer Beschäftigung besorgniserregend
Antrag: Die Linke will Einsatz von Werkverträge und Leiharbeit statistisch erfassen
Bundesregierung soll den Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erweitern
(04.07.12) - Die Fraktion Die Linke fordert eine gesetzliche Meldepflicht für Werkverträge, Leiharbeitsbeschäftigte und Honorarverträge. Die Betriebe müssten Werkverträge melden, sofern diese nicht nur eine gelegentliche Inanspruchnahme von Leistungen vorsehen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (17/9980). Die erhobenen Daten sollen demnach die Branche des auftraggebenden Betriebs, die Branche des auftragnehmenden Betriebs, die Anzahl der eingesetzten Beschäftigten, die Dauer ihres Einsatzes, das gezahlte Entgelt und die tatsächliche Arbeitszeit umfassen und anschließend statistisch aufbereitet werden.
Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu erweitern. So müsse künftig auch die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Leiharbeit sowie die Aufdeckung aller Formen von Scheinverträgen zu den Aufgaben der FKS gehören. Ziel sei es, Scheinwerkverträge, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit aufzudecken. Zudem möchte Die Linke eine Studie in Auftrag geben, die das Ausmaß des Missbrauchs von Werkverträgen und dessen Folgen untersuchen soll.
Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass es Hinweise gebe, wonach der "Einsatz von Werkverträgen zur Umgehung regulärer Beschäftigung" besorgniserregend steige. "Werkvertragsarbeit ist der unsichtbare Teil der unsicheren Arbeit", heißt es weiter. Zudem seien Werkverträge ein "strategisches Instrument für Lohndrückerei". Es helfe, reguläre
Beschäftigung und gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen zu umgehen. Dennoch gebe es keine validen statistischen Daten zur Verbreitung von Werkverträgen, kritisiert die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.