Insolvenzsicherung für Flugreisende


Schutz von Kunden bei Insolvenzen von Fluggesellschaften, die nicht eine Pauschalreise gebucht haben
Die Ansprüche von Fluggästen, die ihren Flug nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, sind im Insolvenzfall des Luftfahrtunternehmens nicht gesichert



Kundenschutz bei Insolvenzen von Fluggesellschaften ist das Thema eines Antrags der AfD-Fraktion (19/7035). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Luftfahrtunternehmen sicherzustellen haben, dass einem Fluggast der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit bei Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens Beförderungsleistungen ausfallen, und dem Fluggast notwendige Kosten erstattet werden, die ihm bei Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens für die eigene Rückbeförderung zum Abflughafen entstehen. Dies müsse analog zum Pauschalreiserecht gelten. In der EU solle sich die Bundesregierung für eine entsprechende Regelung einsetzen.

Anträge zum besseren Schutz von Fluggästen haben auch die Fraktionen Die Linke (19/1036) und Bündnis 90/Die Grünen (19/6277) vorgelegt. Der Rechtsausschuss hat beschlossen, am 13. März 2019 eine öffentliche Anhörung zu dem Thema durchzuführen.

Die Ansprüche von Fluggästen, die ihren Flug nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, sind im Insolvenzfall des Luftfahrtunternehmens nicht gesichert. Solche Fluggäste erhalten üblicherweise weder den (vollen) Reisepreis für den ausgefallenen Flug noch die Kosten ihrer Rückbeförderung erstattet, die anfallen, wenn sie nach Antritt ihres Fluges von der Insolvenz des Luftfahrtunternehmens überrascht werden.

Im Gegensatz dazu sieht das BGB bei Kunden von Pauschalreisen die Sicherung dieser Ansprüche für den Insolvenzfall des Luftfahrtunternehmens vor. Da die Interessen- und Gefährdungslage bei Pauschal- und Individualreisenden im Fall der Insolvenz des Luftfahrtunternehmens vergleichbar ist, soll insoweit eine Angleichung des Rechts herbeigeführt werden.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 06.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen