Unzutreffende Spritangaben beenden
"Realistischerer" weltweiter Verbrauchszyklus "Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure" im Jahr 2017 einführen
Schadstoffausstoß bei Pkw liege oft um ein vielfaches höher als nach offiziellen Angaben
(06.10.15) - Unzutreffende Angaben beim Spritverbrauch und beim Schadstoffausstoß von Pkw sollen beendet werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/6070). Dazu soll die Bundesregierung unter anderem das Kraftfahrtbundesamt beauftragen, unabhängige stichprobenartige Nachtests für Abgase und CO2-Emissionen regelmäßig durchzuführen.
Weiter soll sich die Regierung gegenüber den anderen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission unter anderem dafür einsetzen, den "realistischeren" weltweiten Verbrauchszyklus "Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure" im Jahr 2017 einzuführen.
Die Autohersteller sind verpflichtet, die Emissionen ihrer Fahrzeuge deutlich zu vermindern, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung habe sich in ihrem Aktionsprogramm Klimaschutz dem Ziel verpflichtet, bis zum Jahr 2020 mindestens 40 Prozent weniger Treibhausgase zu emittieren als im Jahr 1990. Während andere Sektoren deutliche Verminderungsfortschritte vorweisen könnten, seien die Emissionen im Verkehrsbereich weitgehend konstant auf hohem Niveau geblieben. So liege der Schadstoffausstoß bei Pkw oft um ein vielfaches höher als nach offiziellen Angaben. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass dem VW-Konzern in den USA Strafen in Milliardenhöhe drohten, weil VW mit Hilfe einer Spezialsoftware die Messung des Schadstoffausstoßes von Dieselfahrzeugen manipuliert habe. (Deutscher Bundestag: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.