Anhörungen zu neuen Bundesbank-Vorständen


Bundesbank-Vorstände: Bundesregierung nutze ihr Vorschlagsrecht nicht so, dass die am besten Geeigneten zum Zuge kommen würden
Beim Vorschlagsrecht des Bundesrates zählten nur Regionalproporz und Parteibuch

(08.03.10) - Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen müsse bei der Besetzung von Vorstandspositionen der Deutschen Bundesbank der "Wettbewerb um die besten Köpfe" gestärkt werden. Die Fraktion fordert daher in einem Antrag (17/798), frei werdende Vorstandspositionen in Zukunft öffentlich auszuschreiben.

Die Deutsche Bundesregierung solle danach geeignete Kandidaten auswählen. Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages müsse es eine öffentliche Anhörung über die ausgewählten Kandidaten geben. Schließlich solle das neue Vorstandsmitglied auf Empfehlung des Finanzausschusses vom Deutschen Bundestag gewählt werden.

In der Begründung schreiben die Abgeordneten, das derzeitige Benennungsverfahren sei dem Ziel der fachlichen Existenz an der Spitze der Bundesbank wenig dienlich, wie verschiedene Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen würden.

Beim Vorschlagsrecht des Bundesrates zählten nur Regionalproporz und Parteibuch, und auch die Bundesregierung nutze ihr Vorschlagsrecht nicht so, dass die am besten Geeigneten zum Zuge kommen würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist darauf, dass im amerikanischen Senat öffentliche Anhörungen für die Berufung in Spitzenämter längst üblich seien. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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