Erdgasförderung mittels Fracking
Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen: Linke fordern Verbot von Fracking
Die Linksfraktion begründet ihren Vorstoß mit "den zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt", die mit Fracking verbunden seien
(10.06.15) - Die Linksfraktion will die umstrittene ausnahmslos verbieten. In einem Antrag (18/4810) fordert sie die Bundesregierung auf, durch eine Änderung im Bundesberggesetz sicherzustellen, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mit dieser Methode ohne Ausnahme verboten wird. Unternehmen, die eine Aufsuchungserlaubnis für Schiefergas- oder Schieferölvorkommen erteilt bekommen hätten, sollten verpflichtet werden, innerhalb von sechs Monaten nachzuweisen, dass eine Förderung auch ohne Fracking oder vergleichbar gefährlichen Techniken möglich ist. Könne ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, sollte die Aufsuchungserlaubnis widerrufen werden.
Die Linksfraktion begründet ihren Vorstoß mit "den zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt", die mit Fracking verbunden seien. Dazu zählten insbesondere die Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Vom Umweltbundesamt sowie der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene Studien hätten erneut deutlich gemacht, dass "die Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen" nicht sicher ausgeschlossen werden könne. Außerdem verweist die Fraktion auf eine "miserable Klimabilanz" von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen Lagerstätten sowie eine hohe Luft- und Lärmbelastung für die Anwohner. Durch Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser in so genannte Versenkbohrungen bestehe darüber hinaus die Gefahr von Erdbeben.
Von einem Fracking-Verbot in den im April 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfen (18/4713; 18/4714) könne keine Rede sein, kritisieren die Linken-Abgeordneten. "Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus", urteilen sie. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.