Delikte im Finanzsektor


Juristische Auseinandersetzungen im Finanzsektor
Welcher Anteil des bisher unter Geldwäscheverdacht stehenden Transaktionsvolumens von rund 190 Mio. Euro der über Konten des "Troika Laundro- mats" gehenden Zahlungsströme ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Konten der Deutschen Bank geflossen



Um juristische Auseinandersetzungen im Finanzsektor geht es einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10068). Fragen richten sich besonders nach dem Verhalten der Deutschen Bank, die in einer Reihe von Fällen mit unterschiedlichen Delikten wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Betrug oder der Umgehung von Sanktionsbestimmungen im internationalen Finanzverkehr in Verbindung gebracht werde. Dabei geht es auch um ein mutmaßliches Geldwäschesystem zwischen Russland und westlichen Staaten.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Deutsche Bank AG wird in einer Reihe von Fällen mit unterschiedlichen Delikten wie der (Beihilfe zu) Geldwäsche und Steuerhinterziehung, des Betrugs (z. B. Manipulation von Referenzzinssätzen) oder der Umgehung von Sanktionsbestimmungen im internationalen Finanzverkehr in Verbindung gebracht. In vielen Fällen sind hierbei rechtskräftige Urteile ergangen, in anderen Fällen laufen Ermittlungen oder Gerichtsverfahren.

So wurden beispielsweise 2016 sechs ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerbetrug im Emissionshandel u. a. zu Haftstrafen verurteilt. Im Jahr 2017 musste die Deutsche Bank wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten ein Bußgeld von 630 Mio. Euro zahlen. Im Jahr 2013 verhängte die EU-Kommission wegen der Manipulation von Referenzzinssätzen Bußgelder in Höhe von 725 Mio. Euro gegen die Deutsche Bank, 2015 wurden in einem Vergleich mit den USA und Großbritannien 2,5 Mrd. Euro fällig. Der frühere Mitarbeiter und Hinweisgeber E. B. warf der Deutschen Bank eine "kriminelle Unternehmenskultur" vor.

Erst kürzlich enthüllten die "Troika-Laundromat"-Recherchen ein mutmaßliches Geldwäschesystem zwischen Russland und westlichen Staaten. Zwischen spätestens 2003 und frühestens April 2017 sollen in dem Zusammenhang Überweisungen in Höhe von mehr als 889 Mio. US-Dollar von Konten der Deutschen Bank an dem Geldwäschesystem zugehörige Konten überwiesen worden sein.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 10.07.19


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