"Bankenunion - Subsidiaritätsgrundsatz beachten"
EZB: Aufsichtskompetenz der europäischen Aufsichtsinstanz sollte sich auf große systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Banken konzentrieren
Einlagensicherung dürfe nicht auf europäischer Ebene vergemeinschaftet werden
(10.10.12) - Bei der Schaffung einer einheitlichen europäischen Bankenaufsicht soll die geldpolitische Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) in vollem Umfang gewahrt bleiben. Es müssten alle Anstrengungen unternommen werden den einheitlichen Aufsichtsmechanismus ohne Änderung des EZB-Statuts zu schaffen, fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (17/10781) mit dem Titel "Bankenunion – Subsidiaritätsgrundsatz beachten".
Die Fraktionen verweisen auf einen Vorschlag der EU-Kommission, nach dem die EZB alle Banken innerhalb des Euroraums beaufsichtigen soll. Die Zentralbank solle wesentliche hoheitliche Aufsichtsaufgaben übernehmen, zu denen etwa die Zulassung und Schließung von Kreditinstituten, die Gewährleistung der Einhaltung von Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen, die Festlegung von Governance-Anforderungen und Durchgriffsrechte gehören. Bei allen Vorbereitungsaufgaben müsse aber Qualität vor Schnelligkeit gehen, verlangen die Fraktionen.
Außerdem müssten das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Proportionalität beachtet werden: "Das heißt, dass sich die direkte Aufsichtskompetenz der europäischen Aufsichtsinstanz auf große systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Banken konzentriert." Banken, von denen systemische Risiken ausgehen, sollten zudem einem Stresstest unterzogen werden.
Die Einlagensicherung dürfe nicht auf europäischer Ebene vergemeinschaftet werden, fordern die Fraktionen von CDU/CSU und FDP. "Die Einlagensicherheit kann harmonisiert, muss aber in nationaler Verantwortung belassen und finanziert werden", heißt es in dem Antrag weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
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