"Bankenunion - Subsidiaritätsgrundsatz beachten"


EZB: Aufsichtskompetenz der europäischen Aufsichtsinstanz sollte sich auf große systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Banken konzentrieren
Einlagensicherung dürfe nicht auf europäischer Ebene vergemeinschaftet werden

(10.10.12) - Bei der Schaffung einer einheitlichen europäischen Bankenaufsicht soll die geldpolitische Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) in vollem Umfang gewahrt bleiben. Es müssten alle Anstrengungen unternommen werden den einheitlichen Aufsichtsmechanismus ohne Änderung des EZB-Statuts zu schaffen, fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (17/10781) mit dem Titel "Bankenunion – Subsidiaritätsgrundsatz beachten".

Die Fraktionen verweisen auf einen Vorschlag der EU-Kommission, nach dem die EZB alle Banken innerhalb des Euroraums beaufsichtigen soll. Die Zentralbank solle wesentliche hoheitliche Aufsichtsaufgaben übernehmen, zu denen etwa die Zulassung und Schließung von Kreditinstituten, die Gewährleistung der Einhaltung von Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen, die Festlegung von Governance-Anforderungen und Durchgriffsrechte gehören. Bei allen Vorbereitungsaufgaben müsse aber Qualität vor Schnelligkeit gehen, verlangen die Fraktionen.

Außerdem müssten das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Proportionalität beachtet werden: "Das heißt, dass sich die direkte Aufsichtskompetenz der europäischen Aufsichtsinstanz auf große systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Banken konzentriert." Banken, von denen systemische Risiken ausgehen, sollten zudem einem Stresstest unterzogen werden.

Die Einlagensicherung dürfe nicht auf europäischer Ebene vergemeinschaftet werden, fordern die Fraktionen von CDU/CSU und FDP. "Die Einlagensicherheit kann harmonisiert, muss aber in nationaler Verantwortung belassen und finanziert werden", heißt es in dem Antrag weiter. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen