Bekämpfung von Steuerbetrug
SPD-Fraktion fordert Maßnahmen gegen "aggressive Steuerplanung" internationaler Konzerne
Vereinbarung von Mindeststeuersätzen bei der Körperschaftsteuer
(11.04.13) - Die Bundesregierung soll "aggressive Steuerplanung und Steuervermeidung internationaler Konzerne bekämpfen. Unter dieser Überschrift fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/12819) von der Bundesregierung einen aktiven Einsatz "gegen schädlichen Steuerwettbewerb in der Europäischen Union". Dazu müsse insbesondere die Schaffung einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage und die Vereinbarung von Mindeststeuersätzen bei der Körperschaftsteuer gehören. Außerdem soll sich die Bundesregierung für die konsequente Umsetzung des Aktionsplans der EU-Kommission zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und für die Einführung eines automatisierten Informationsaustausches bei Kapitaleinkünften einsetzen.
Nach Angaben der SPD-Fraktion gehen den Staaten durch die Steuervermeidung internationaler Konzerne umfangreiche Steuereinnahmen verloren. Internationale Konzerne würden in vielen Fällen trotz hoher Gewinne niedrige Steuerquoten ausweisen. Die Steuervermeidung der Konzerne beruhe regelmäßig auf der grenzüberschreitenden Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer.
"Die benutzten Praktiken werden als Steuerplanung bezeichnet und sind zwar formal legal, stehen aber zur Intention der Steuergesetze oftmals im Widerspruch", schreibt die SPD-Fraktion. Gewinne würden durch unangemessene konzerninterne Verrechnungspreise, Zinszahlungen oder Lizenzgebühren aus dem Quellenstaat in Staaten mit vorteilhaften Steuersystemen abgesaugt. Bei der Steuerplanung würden außerdem Unstimmigkeiten zwischen zwei oder mehr Steuersystemen ausgenutzt, um die Steuerschuld zu senken. "Die Einnahmeausfälle entziehen den Staaten dringend erforderliche Mittel für öffentliche Investitionen und die Förderung von Wachstum und Beschäftigung", schreibt die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.