Neuregelung von Unternehmenssanktionen


Reform des Rechts der Unternehmenssanktionen und internen Untersuchungen
Wirksame Sanktionen bei Rechtsverstößen von Unternehmen



Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelung des Rechts der Unternehmenssanktionen und der Regelung von Internal Investigations. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9443) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8814). Die Fragesteller hatten bemängelt, dass es trotz seit langem vorliegender konkreter Vorschläge aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik noch immer keinen Gesetzentwurf gebe und dies mit der Funktion von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) im Europawahlkampf in Zusammenhang gebracht.

Die Erstellung des Gesetzentwurfs, heißt es in der Antwort, falle als nicht abgeschlossener Vorgang im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung in den parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Bundesregierung. In der Antwort werden die externen Gesprächspartner des Justizministeriums sowie die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs genannt. Unter anderem soll das Sanktionsinstrumentarium erweitert werden und die Höhe der Geldsanktion sich künftig an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientieren.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Notwendigkeit einer Reform des Rechts der Unternehmenssanktionen ist seit Jahren weitgehend unbestritten. Gleichwohl gibt es noch immer keinen Gesetzentwurf der Bundesregierung oder der sie tragenden CDU/CSU/SPD-Koalition. Und dies trotz CumEx-Skandals, trotz Abgas-Skandals, trotz seit langem vorliegender konkreter Vorschläge aus Wirtschaft (z. B. Bundesverband der Unternehmensjuristen), Wissenschaft und Politik (Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19. Oktober 2016 – Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung – Wirksame Sanktionen bei Rechtsverstößen von Unternehmen, Bundestagsdrucksache 18/10038), trotz jahrelanger Vorbereitungsarbeiten im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (z. B. Symposium Internal Investigations 19. Mai 2017), trotz konkreter Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 (Zeilen 5895 – 5920).

Bundesministerin Barley hat trotz Ankündigung (vgl. Handelsblatt 12. Oktober 2018) einen Referentenentwurf dazu bislang nicht vorlegen können. Laut "Handelsblatt" vom 7. März 2019 gab es im Dezember 2018 eine (nichtöffentliche) Anhörung von Wissenschaftlern und Gespräche des Bundesjustizministeriums mit Dax-30-Compliance-Officers sowie externen Anwälten.

Beim 12. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht (das am 28. Februar 2019 stattfand) habe nach Information der Fragesteller ein bei der Daimler AG für die strafrechtliche Beratung Verantwortlicher über Einzelheiten der Abstimmung im Bundesjustizministerium berichtet ("Wenn ein Unternehmen eine eigene Untersuchung mache, bekomme es etwas dafür").

Die von der Bundesregierung am 15. November 2018 beschlossene Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren (Veröffentlichung von Referentenentwürfen und der Verbandsstellungnahmen dazu) droht hier nach dem Eindruck der Fragestellerinnen und Fragesteller von der Bundesjustizministerin durch völlig intransparente Vorabstimmungen u. a. mit ausgewählten Unternehmensvertretern konterkariert zu werden.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 12.05.19
Newsletterlauf: 11.06.19



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