Verarbeitung von Fluggastdaten


Ausbau der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten
Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten, bei der 180 Millionen Passagiere pro Jahr einem Generalverdacht ausgesetzt und im automatisierten Verfahren mit der Polizeidatenbank INPOL und dem Schengener Informationssystem gerastert sowie einer Risikobewertung unterzogen werden



Die Speicherung und Verarbeitung von Fluggastdaten ist Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/9536) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8810). Darin schrieb die Fraktion, die deutsche Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit - PIU) verarbeite seit Ende August 2018 gemäß der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen "die sogenannten PNR-Daten (EU-PNR) zur Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität".

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wurden seit Aufnahme des eingeschränkten Wirkbetriebes der PIU am 29. August 2018 bis zum 31. März 2019 insgesamt mehr als 3,5 Millionen Fluggastdatensätze an das Fluggastdaten-Informationssystem übermittelt und verarbeitet. Hierbei handele es sich nicht um die tatsächliche Anzahl von Passagieren, sondern um die Zahl der Anlieferungen von Fluggastdaten, die teilweise mehrfach je Passagier erfolgten. Insgesamt seien Fluggastdaten zu mehr als 1,2 Millionen Passagieren verarbeitet und gespeichert worden.

"Mit Stand 31. März 2019 wurden im Rahmen des automatisierten Abgleichs der Passagierdaten mit dem Fahndungsdatenbestand in Inpol-Z (Informationssystem der Polizei) sowie im Schengener Informationssystem (SIS) insgesamt 94.098 technische Treffer erzeugt und an die PIU zur manuellen Überprüfung ausgeleitet", heißt es in der Antwort ferner. Alle 94.098 übermittelten technischen Treffer seien durch die PIU individuell überprüft worden.

In Rahmen der individuellen Überprüfung durch die Fluggastdatenzentralstelle wurden den Angaben zufolge 277 Treffer "fachlich positiv überprüft". Alle 277 fachlich positiv überprüften Treffer seien an die Bundespolizei "zwecks Umsetzung der Fahndungsmaßnahme in eigener Zuständigkeit" übermittelt worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.05.19
Newsletterlauf: 12.06.19



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