Europäisches Sicherungssystem und Sparkassen
Grüne wollen Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor durch eine Zwangsmitgliedschaft in einem europäischen Sicherungssystem Belastungen schützen
Eine Einbeziehung von Sparkassen und Genossenschaftsbanken in die EU-Einrichtung würde zu einer Doppelbelastung führen
(26.10.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor zusätzlichen Belastungen durch eine Zwangsmitgliedschaft in einem europäischen Sicherungssystem schützen.
In einem Antrag (17/3191) weist die Fraktion darauf hin, dass die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken die Einlagen der Kunden ausreichend schützen würden.
Der Haftungsverbund der Sparkassen und die Sicherungseinrichtung der Genossenschaften würden sogar ein höheres Sicherungsniveau als die von der EU-Kommission angestrebten Sicherungsstrukturen ermöglichen. Eine Einbeziehung von Sparkassen und Genossenschaftsbanken in die EU-Einrichtung würde zu einer Doppelbelastung führen und "damit gerade die Systeme schwächen, die sich als besondere Stärke in Krisenzeiten erwiesen haben", schreibt die Fraktion.
Ein Netzwerk aus Einheiten, die im Notfall füreinander einstehen, sei ein gutes Beispiel dafür, dass dezentrale Strukturen externe Schocks eher unbeschadet überstehen könnten. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.