Wachsende Anzahl der Beschwerden


Rechtswidrige Maßnahmen von Inkassounternehmen: Schärfere Aufsicht gegen unseriöses Inkasso gefordert
Bei "Drohungen" von Inkassounternehmen bei "unberechtigten Forderungen" sei die geltende Rechtslage ausreichend


(15.01.13) - Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verschärfung von Aufsichtsmaßnahmen gegenüber unseriösen Geschäftspraktiken von Inkassounternehmen ein. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, den darauf abzielenden Teil einer öffentlichen Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als "Material" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Was die in der Petition ebenfalls geforderten gesetzlichen Maßnahmen gegen Kostenfallen und Betrug im Internet angeht, so sieht der Ausschuss aktuell keinen Handlungsbedarf. In der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung verwiesen die Abgeordneten auf das am 1. August 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr, wodurch der Schutz der Verbraucher deutlich gestärkt worden sei. Wie aus einer Stellungnahme des BMJ hervorgeht, sind Fälle des Betrugs oder versuchten Betrugs im Internet bereits nach geltendem Recht strafbar. Im Einzelfall müssten unabhängige Gerichte prüfen, ob ein solcher Tatbestand vorliegt.

Auch bei "Drohungen" von Inkassounternehmen bei "unberechtigten Forderungen" sei die geltende Rechtslage ausreichend, heißt es in der Beschlussempfehlung weiter. Gleichwohl spräche die wachsende Anzahl der Beschwerden über rechtswidrige Maßnahmen von Inkassounternehmen dafür, "die Aufsichtsmaßnahmen gegen unseriöses Inkasso zu verschärfen", schreibt der Petitionsausschuss. Entsprechende Neuregelungen fänden sich auch bereits in einer Gesetzesinitiative des BMJ zur Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken, die derzeit in der Bundesregierung abgestimmt werde. Geplant sei, die bestehenden Bußgeldtatbestände im Rechtsdienstleistungsgesetz zu erweitern und den Bußgeldrahmen zu erhöhen.

Zukünftig solle auch der Verstoß gegen vollziehbare Auflagen der Aufsichtsbehörden mit einem Bußgeld bewehrt werden können. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, in die Überlegungen zu dem Gesetzgebungsverfahren einbezogen zu werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen