Wachsende Anzahl der Beschwerden


Rechtswidrige Maßnahmen von Inkassounternehmen: Schärfere Aufsicht gegen unseriöses Inkasso gefordert
Bei "Drohungen" von Inkassounternehmen bei "unberechtigten Forderungen" sei die geltende Rechtslage ausreichend


(15.01.13) - Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verschärfung von Aufsichtsmaßnahmen gegenüber unseriösen Geschäftspraktiken von Inkassounternehmen ein. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, den darauf abzielenden Teil einer öffentlichen Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als "Material" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Was die in der Petition ebenfalls geforderten gesetzlichen Maßnahmen gegen Kostenfallen und Betrug im Internet angeht, so sieht der Ausschuss aktuell keinen Handlungsbedarf. In der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung verwiesen die Abgeordneten auf das am 1. August 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr, wodurch der Schutz der Verbraucher deutlich gestärkt worden sei. Wie aus einer Stellungnahme des BMJ hervorgeht, sind Fälle des Betrugs oder versuchten Betrugs im Internet bereits nach geltendem Recht strafbar. Im Einzelfall müssten unabhängige Gerichte prüfen, ob ein solcher Tatbestand vorliegt.

Auch bei "Drohungen" von Inkassounternehmen bei "unberechtigten Forderungen" sei die geltende Rechtslage ausreichend, heißt es in der Beschlussempfehlung weiter. Gleichwohl spräche die wachsende Anzahl der Beschwerden über rechtswidrige Maßnahmen von Inkassounternehmen dafür, "die Aufsichtsmaßnahmen gegen unseriöses Inkasso zu verschärfen", schreibt der Petitionsausschuss. Entsprechende Neuregelungen fänden sich auch bereits in einer Gesetzesinitiative des BMJ zur Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken, die derzeit in der Bundesregierung abgestimmt werde. Geplant sei, die bestehenden Bußgeldtatbestände im Rechtsdienstleistungsgesetz zu erweitern und den Bußgeldrahmen zu erhöhen.

Zukünftig solle auch der Verstoß gegen vollziehbare Auflagen der Aufsichtsbehörden mit einem Bußgeld bewehrt werden können. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, in die Überlegungen zu dem Gesetzgebungsverfahren einbezogen zu werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen