Gegen vorläufige Anwendung von CETA


CETA: Im Zentrum der Debatte stehe die Sorge, dass hinter dem Rücken der Bürger Entscheidungen getroffen würden, "die gravierend in deren Leben eingreifen, zuvor aber niemals mit ihnen besprochen wurden"
Anwendung schafft Fakten, die durch nachgelagerte eventuelle parlamentarische Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten kaum rückholbar sind



Die Deutsche Bundesregierung soll im EU-Rat die vorläufige Anwendung des europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA ablehnen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/8391), der auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand. Zur Begründung heißt es, die geplanten Freihandelsabkommen CETA mit Kanada und auch TTIP mit den USA seien extrem umstritten und würden in der Bevölkerung mit großer Mehrheit abgelehnt. Im Zentrum der Debatte stehe die Sorge, dass hinter dem Rücken der Bürger Entscheidungen getroffen würden, "die gravierend in deren Leben eingreifen, zuvor aber niemals mit ihnen besprochen wurden", wird kritisiert.

Nach Angaben der Linksfraktion will die EU-Kommission im Sommer 2016 dem Rat vorschlagen, neben der Unterzeichnung von CETA auch dessen vorläufige Anwendung zu beschließen. Damit würden die Teile des Abkommens bereits vor Ratifizierung der Mitgliedstaaten in Kraft treten, die in die alleinige EU-Zuständigkeit fallen würden. Dabei sei unklar und umstritten, welche Bereiche des Abkommens überhaupt in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten fallen und deswegen nicht vorläufig in Kraft gesetzt werden könnten.

Die Fraktion warnt in dem Antrag: "Verfahren, bei denen eine Kompetenzübertretung der EU droht und weder klar ist, wer letztendlich entscheidet, noch worüber jeweils zu entscheiden ist, führen eine parlamentarische Demokratie ad absurdum. Die vorläufige Anwendung schafft Fakten, die durch nachgelagerte eventuelle parlamentarische Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten kaum rückholbar sind. Faktisch präjudiziert eine vorläufige Anwendung den Ausschluss der Parlamente der Mitgliedstaaten von der Entscheidungsfindung."

Der Bundesregierung wird vorgeworfen, ihre Bereitschaft zur vorläufigen Anwendung signalisiert zu haben. Damit untergrabe sie ihre eigene Position. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.05.16
Home & Newsletterlauf: 15.06.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen