Externe Meldestellen für Hinweisgeber


Hinweisgeber: Personen, die Informationen über illegales Verhalten oder Missstände in Unter-nehmen oder Behörden erlangen, befinden sich nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen oft in einem Dilemma
Die Auswertung der bisherigen Tätigkeit der bereits eingerichteten externen Meldestellen kann nach Ansicht der Fragesteller einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung der Richtlinie sowie der weiteren Ausgestaltung des nationalen Hinweisgeberschutzes leisten



Welche Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits jetzt externe Meldestellen für die Meldung von Missständen in Unternehmen vorhalten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen. Hintergrund ihrer Kleinen Anfrage (19/13426) zufolge, dass Personen, die Informationen über illegales Verhalten oder Missstände in Unternehmen oder Behörden erlangen, oft nicht wüssten, an wen sie sich, ohne selbst Schaden zu nehmen, wenden können.

Mit der im April 2019 verabschiedeten EU-Whistleblower-Richtlinie würden die Mitgliedsländer verpflichtet, zuständige Behörden zu benennen, die befugt sind, externe Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten. In Deutschland existierten jedoch erst wenige solche Meldestellen. Die Abgeordneten fragen daher, ob die Bundesregierung plant, weitere einzurichten und ob die Tätigkeit interner wie auch externer Meldestellen systematisch ausgewertet wird. Weitere Fragen betreffen beispielsweise die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 16.01.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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