Stellungnahme zu Bürokratieentlastung


Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz)
Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates




Die Deutsche Bundesregierung beharrt im Zuge ihres Bürokratieentlastungsgesetzes auf Vereinfachungen und verkürzte Daten-Vorhaltepflichten für Unternehmen. In der als Unterrichtung (19/14076) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (19/13959) verweist die Bundesregierung dabei auf eine signifikante Entlastung für Betriebe, die damit einhergehe. Konkret geht es um die Vorhaltefrist für bestimmte Daten.

Unternehmen sollen nach einem Wechsel des Datenverarbeitungssystems oder einer Auslagerung aus dem Produktivsystem die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen und Aufzeichnungen nach fünf Jahren nicht mehr im Altsystem vorhalten müssen, sondern nur noch auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger. Der Bundesrat hatte eine Frist von sechs Jahren vorgeschlagen.

Außerdem lehnt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats ab, der auf strengere Umsatzsteuer-Voranmeldepflichten für Gründer abzielt. Die neuen Regelungen könnten die Gründungskultur in Deutschland stärken, heißt es zur Begründung. Unternehmen könnten so in den schwierigen ersten Jahren der Gründung von steuerlicher Bürokratie entlastet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 17.01.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internet Governance & Datenpolitik-Strategie

    Bis Ende 2023 erarbeitet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Strategie für Internationale Datenpolitik. In dieser werde auch das Thema Internet Governance behandelt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9231) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/8702). Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, wie die Bundesregierung Internet Governance definiert und welche Akteure sie als maßgeblich bei dem Thema betrachtet.

  • Experten begrüßen Nutzung der Gesundheitsdaten

    Die von der Deutschen Bundesregierung geplante systematische Auswertung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke wird von Experten begrüßt. Die Neuregelungen können nach Ansicht der Sachverständigen dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern und die Forschung zu stärken. Allerdings wiesen die Fachleute in einer Anhörung über das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) (20/9046) auf die Notwendigkeit hin, die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen und die Versicherten über deren Verwendung selbst entscheiden zu lassen.

  • Zustimmung zum Zukunftsfinanzierungsgesetz

    Millionen Deutsche sollen eine bessere staatliche Spar-Förderung bekommen: Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich verdoppeln, auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete.

  • Experten für einfache Regelungen im Digitalgesetz

    Der von der Deutschen Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Digitalgesetz wird von Experten im Grundsatz begrüßt. Jedoch werden einzelne Regelungen kritisch hinterfragt, vor allem die aus Sicht einiger Gesundheitsexperten zu kleinteiligen Vorgaben und zu kurze Umsetzungsfristen, wie eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf ergeben hat.

  • Unionsantrag zu AI Act-Nachbesserungen abgelehnt

    Der Digitalausschuss hat einen Antrag (20/7583) der Unionsfraktion zu Anpassungen am in den Trilog-Verhandlungen befindlichen AI Act mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linksfraktion bei Zustimmung der Antragsteller und Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen