Produkttransparenz bei Altersvorsorgeverträgen


Petitionsausschuss: Informationspflicht für Anbieter von Altersvorsorgeverträgen erweitern
Petentenforderung: Kosten und Gebühren, die Anbieter geförderter Altersvorsorgeverträge berechnen dürften, gesetzlich begrenzen - Gegenwärtig seien die Gebühren teilweise höher als die staatliche Förderung

(16.05.11) - Der Petitionsausschuss spricht sich für eine Erweiterung der Informationspflicht der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen aus. In der beschloss der Ausschuss daher mit den Stimmen der Unions-, FDP- und SPD-Fraktion, den auf diese Erweiterung abzielenden Teil einer öffentlichen Petition dem Bundesfinanzministerium (BMF) als Material zu überwiesen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich hingegen dafür aus, die gesamte Petition, in der neben der Erweiterung der Informationspflichten auch eine Festlegung konkreter Gebührenobergrenzen gefordert wird, an das BMF zu überwiesen.

Der Petent hatte in seiner Eingabe gefordert, dass Anbieter von geförderten Altersvorsorgeverträgen bei fondsgebundenen Verträgen mit der Investition der Beiträge ihrer Kunden in Fondsanteilen diesen mitteilen müssten, an welchem Tag und zu welchem Kurs der Erwerb der Anteile stattgefunden habe. Andernfalls, so der Petent, könnten die Anbieter Kursänderungen ausnutzen und ihren Kunden höhere Anteilskurse berechnen als sie tatsächlich gezahlt hätten. Weiterhin wird in der Petition gefordert, die Kosten und Gebühren, die Anbieter geförderter Altersvorsorgeverträge berechnen dürften, gesetzlich zu begrenzen. Gegenwärtig seien die Gebühren teilweise höher als die staatliche Förderung, schreibt der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss fest, dass nach seinem Dafürhalten "die gegenwärtige vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anbieterinformation dem Informationsanspruch des Verbrauchers in ausreichenden Maße Rechnung trägt". So sei im Paragraf 7 Absatz 4 des Gesetzes für die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen eine umfassende Information des Kunden durch die Unternehmen während der Vertragslaufzeit vorgeschrieben. Gleichzeitig habe jedoch ein vom BMF in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis geführt, dass die Verbraucher private Altersvorsorgeprodukte wie Riester-Renten- und Basisrentenverträge oft als intransparent wahrnehmen würden. Als wesentliche Ursachen dafür sehen die Gutachter einerseits die komplexe Produkte- und Kostenstruktur, andererseits aber auch zu viele und unzureichend standardisierte Detailinformationen.

Laut dem Petitionsausschuss wird dieses Gutachten derzeit innerhalb der Bundesregierung ausgewertet. Dabei solle auch geprüft werden, wie die Produkttransparenz und die Vergleichbarkeit von verschiedenen Anlageformen, insbesondere bei steuerlich geförderten Produkten, erhöht werden könne. Dies nehme der Ausschuss “zustimmend zur Kenntnis".

Die von dem Petenten geäußerten konkreten Befürchtungen hinsichtlich eines Missbrauchs beim Erwerb von Fondsanteilen teilt der Petitionsausschuss hingegen nicht. Ein in solcher Form erfolgender Missbrauch setze ein "vertragswidriges Verhalten" des Anbieters voraus, urteilt der Ausschuss. Was die in der Petition kritisierten Kosten der Verträge angeht, so wird darauf verwiesen, dass beim Abschluss von privaten Versicherungsverträgen grundsätzlich Vertragsfreiheit bestehe. Die Unternehmen würden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entscheiden, wie sie ihre Verträge gestalten. "Eine Preiskontrolle durch die Zertifizierungsstelle ist gesetzlich nicht vorgesehen", heißt es in der Beschlussempfehlung. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen