Preisbremse für Arzneimittel gefordert
Arzneimittelreform von Union und FDP aus dem Jahr 2010 (AMNOG) habe den Anstieg der Kosten nicht erkennbar abschwächen können
Linksfraktion fordert , dass bei neuen Medikamenten der ab dem zweiten Vermarktungsjahr fällig werdende Rabatt rückwirkend schon im ersten Jahr gilt
Die Ausgaben für Arzneimittel müssen nach Ansicht der Linksfraktion wirksamer begrenzt werden. Die Preise für Medikamente seien in den vergangenen Jahren explodiert. Dies zeige, dass die Arzneimittelreform von Union und FDP aus dem Jahr 2010 (AMNOG) den Anstieg der Kosten nicht habe erkennbar abschwächen können, heißt es in einem Antrag (19/99) der Abgeordneten.
So seien die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Fertigarzneimittel seit Geltung des AMNOG 2011 von 29 Milliarden Euro auf 36,3 Milliarden Euro 2016 gestiegen. Der Anstieg sei vor allem auf die neuen, patentgeschützten Medikamente zurückzuführen, also genau jene, deren Preise durch das AMNOG gesenkt werden sollten. Hier sei der Umsatz von 12,3 Milliarden Euro 2012 auf 15,9 Milliarden Euro 2016 gestiegen.
Die Fraktion fordert nun konkret, dass bei neuen Medikamenten der ab dem zweiten Vermarktungsjahr fällig werdende Rabatt rückwirkend schon im ersten Jahr gilt. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die gesetzliche Vorgabe, den therapeutischen Zusatznutzen zur Grundlage für den Erstattungspreis zu machen, nachprüfbar eingehalten werde.
Auch die Kosten für Forschung und Entwicklung müssten bei den Preisverhandlungen überprüfbar berücksichtigt werden. Schließlich sollte die von Union und SPD 2014 abgeschaffte Nutzenbewertung von Medikamenten aus dem Bestandsmarkt wieder aufgenommen werden. Auf europäischer Ebene sollte ein Nutzenvergleich zur Standardtherapie Bestandteil der Arzneimittelzulassung werden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 08.12.17
Home & Newsletterlauf: 17.01.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.