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50-Prozent-Klausel im Tarifvertragsgesetz ändern


Experten bestätigen Reformbedarf im Tarifvertragsgesetz
Erheblichen Reformbedarf bei den Regelungen der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) - Derzeit seien nur etwa 0,65 Prozent alle Tarifverträge allgemeinverbindlich


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(17.02.12) - Die Vorschläge der Opposition, die 50-Prozent-Klausel im Tarifvertragsgesetz zu ändern, stoßen bei Experten auf ein weitgehend positives Echo. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich, die sich mit drei Anträgen der Opposition (17/8459, 17/8148, 17/4437) zum Tarifsystem in Deutschland befasste.

Die 50-Prozent-Klausel im Tarifvertragsgesetz besagt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien für allgemeinverbindlich erklären kann, wenn erstens ein öffentliches Interesse daran besteht und zweitens die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Personen beschäftigen. SPD, Linke und Grüne wollen dieses System der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) reformieren, um in mehr Branchen als bisher Mindestlohnstandards beziehungsweise Mindestlöhne durchzusetzen. Die 50-Prozent-Hürde halten sie angesichts der sinkenden Tarifbindung in Deutschland für nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus plädieren sie für eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) auf alle Branchen.

Der Arbeitsrechtler Ralf Wank sagte, die 50-Prozent-Klausel sei zu Zeiten angemessen gewesen, als es noch eine stärkere Tarifbindung in Deutschland gab. Angesichts der ständig abnehmenden Tarifbindung sei eine Senkung dieses Schwellenwertes auf beispielsweise 40 Prozent, wie es die Grünen vorschlagen, angebracht.

Auch Franz-Josef Düwell, bis 2011 Vorsitzender des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts, machte einen erheblichen Reformbedarf bei den Regelungen der AVE aus. Derzeit seien nur etwa 0,65 Prozent alle Tarifverträge allgemeinverbindlich, rechnete er vor. Sie erfüllten demnach für den Arbeitsmarkt nur eine marginale Funktion. Das 50-Prozent-Quorum sollte nach Ansicht Düwells für den Erlass einer Rechtsverordnung keine Voraussetzung sein. Ein zahlenmäßig festgelegtes Quorum führe immer nur zu Rechtsstreitigkeiten, argumentierte er.

Florian Rödl, Arbeitsrechtler aus Frankfurt am Main, sagte, es sei dringend geboten, das 50-Prozent-Quorum zugunsten der Repräsentativität abzulösen und verwies, wie Düwell, auf "erstaunliche Schwierigkeiten" bei der Handhabung aus juristischer Sicht.

Kritisch bewerteten einige Experten den Vorschlag, das AEntG auf alle Branchen auszudehnen. Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks bezeichnete dies als "überflüssig". Bereits jetzt hätten die einzelnen Wirtschaftsbranchen die Möglichkeit, die Aufnahme in das AentG zu beantragen und ihre Tarifverträge über das Gesetz über den Weg der AVE erstrecken zu lassen, sagte er.

Einer solchen Ausweitung erteilte auch Ralf Wanke eine Abfuhr. Dies widerspräche dem Grundgedanken des Gesetzes, betonte er.

Für Rainer Huke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sei eine Ausweitung deshalb "falsch", weil das Gesetz Entsendungsprobleme lösen soll und die gäbe es nun einmal nicht in allen Branchen. (Deutscher Bundestag: ra)

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Einkommenspolarisation in Deutschland Bei einem zu versteuernden Einkommen von über einer Million Euro soll ein Grenzsteuersatz von 75 Prozent eingeführt werden. Diese "Reichensteuer" fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/9525). Vorbild ist ein Vorschlag des neu gewählten französischen Präsidenten Francois Hollande, der in Frankreich die Einführung einer Einkommensteuer von 75 Prozent auf das Einkommen von über einer Million Euro jährlich gefordert hatte.

Schadstoffbelastung bei der Abfallverbrennung Die SPD will die Schadstoffbelastung bei der Abfallverbrennung senken. Bei der Novelle der 17. Bundesimmissionsverordnung (17.BlmSchV) sollen daher für sogenannte Mitverbrennungsanlagen, bei denen Abfall in Industrieanlagen verbrannt wird, genau dieselben Auflagen gelten wie für reguläre Müllverbrennungsanlagen. Das fordert die SPD in einem Antrag (17/9555).

Schleichender Prozess der Deindustrialisierung? Die SPD-Fraktion hat von der Bundesregierung schnelle Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit besonders energieintensiver Betriebe verlangt. Man habe in der Vergangenheit oft Kritik an nicht zielgerichteten Strompreisvergünstigungen geübt, erklärte ein Sprecher der SPD-Fraktion in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am. Aber im Fall der Aluminiumindustrie gehe es um wirklich energieintensive Betriebe. Insgesamt gehe es um 40.000 Arbeitsplätze. Es müsse Ausnahmeregelungen für Betriebe geben, die angesichts hoher Strompreise nicht mehr mithalten könnten, um eine Verlagerung von Arbeitsplätzen zu vermeiden.

Nach welchen Kriterien werden Gelder verteilt? Die zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Sportfachverbänden geschlossenen Zielvereinbarungen sind aus Sicht der Oppositionsfraktionen nicht transparent genug. Während der Sitzung des Sportausschusses sprach Martin Gerster (SPD) von "Geheimniskrämerei". Die Öffentlichkeit, aber auch der Sportausschuss würden nichts über die Inhalte der Zielvereinbarungen erfahren, kritisierte er. "Hier werden Gelder verteilt, ohne dass wir erfahren, nach welchen Kriterien", sagte Gerster.

Subventionen & Vergesellschaftung der Folgekosten Die Deutsche Bundesregierung soll sich beim europäischen Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 15. Juni klar gegen eine Gleichstellung der Atomenergie mit Erneuerbaren Energien und gegen jedwede Subventionierung vorhandener oder geplanter Atomkraftwerke aussprechen. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9554). Gleichzeitig soll sie auf eine Weiterentwicklung der Energiewende hinwirken.

Jetzt Zeit für eine Steuerreform? Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Hans Heinrich Driftmann, hat sich gegen eine Fortsetzung der staatlichen Neuverschuldungspolitik ausgesprochen. "Damit muss Schluss sein", sagte Driftmann vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie. Dies sei die "einzig mögliche Lehre aus der europäischen Staatsschuldenkrise". Haushaltskonsolidierung müsse das Ziel sein. Statt der Wahlkampf-Rhetorik brauche es strukturelle Reformen in Deutschland. Die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in Deutschland und Europa könne letztlich nur mit Wachstum als Ergebnis von mehr Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden, mahnte der DIHK-Präsident.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Managerbezügen Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Managerbezügen soll eingeschränkt werden. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (17/9552), den Betriebsausgabenabzug für die jeweiligen Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder auf das 20-fache des unteren Facharbeiterlohns der Branche zu beschränken. Bisher können diese Gehälter unbegrenzt als Betriebsausgaben abgezogen werden. "Sie vermindern somit den zu versteuernden Gewinn und führen daher für die Vergütungen zahlenden Unternehmen zu geringeren Steuerzahlungen", schreibt die Fraktion. Eine Begrenzung des Abzugs von Betriebsausgaben sei im Steuerrecht auch nicht ungewöhnlich und könne überdies zu einer Reduzierung der Managergehälter führen, wird der Vorstoß begründet.

Kompetenzerweiterung für Notare Notare können nach Überzeugung des Bundesrates Aufgaben im gesamten Nachlasswesen als Teil der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrnehmen. So könnten die Gerichte entlastet werden, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (17/1469), der Anlass einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses war.

EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Der Innenausschuss hat kontrovers über den Streit um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung debattiert. Dabei verwies ein Vertreter der EU-Direktion Innere Sicherheit darauf, dass der wesentliche Inhalt der Richtlinie aus dem Jahr 2006 von Deutschland nicht umgesetzt worden sei und die Europäische Kommission keine Anhaltspunkte für eine baldige Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs habe. Er bekräftigte, dass der Bundesrepublik daher eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichtumsetzung der Richtlinie droht. Die EU-Kommission könne es sich nicht leisten, die Nichtumsetzung durch Deutschland zu ignorieren. Der Vertreter betonte zugleich, dass die Kommission einen Vorschlag zur Verbesserung der Richtlinie unterbreiten werde, wofür er jedoch keinen Termin nennen könne. Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums sagte mit Blick auf einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, die Bundesregierung befinde sich hier im "Abstimmungsverfahren".

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