Streit über Begrenzung von Managergehältern


Im Rechtsausschuss kritisierte die Union die von SPD und Grünen angestrebten Beschränkungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandseinkünften als "Holzhammermethoden"
Als "richtigen Schritt" bewertete die FDP die Ausweitung des Einflusses der Hauptversammlung, wodurch die Verantwortung der Eigentümer gestärkt werde


(17.07.13) - SPD und Grüne sind mit dem Versuch gescheitert, die Höhe von Managergehältern durch eine Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandsbezügen in börsennotierten Unternehmen zu begrenzen. Nach kontroverser Debatte lehnte die Koalitionsmehrheit entsprechende Anträge von SPD (17/13472) und Grünen (17/13239) ab. Stattdessen plädierten Union und FDP dafür, bei Aktiengesellschaften den Einfluss der Hauptversammlung auf die Festlegung von Vorstandseinkünften zu stärken. Einen Gesetzentwurf der Regierung (17/8989) mit diversen Änderungen des Aktienrechts verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalition gegen die drei Oppositionsfraktionen.

Die Anträge von SPD und Grünen zielen im Kern auf eine Limitierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandseinkommen, um so "exorbitante" Managergehälter zu begrenzen. Nach dem Willen der SPD sollen solche Bezüge unter Einschluss von Boni und Abfindungen nur bis zu einer Höhe von 500.000 Euro als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, wobei sich diese Summe noch um maximal 50 Prozent jener Beträge erhöhen kann, die 500.000 Euro übersteigen. Geht es nach der Fraktion, sind Aufsichtsräte künftig verpflichtet, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Vorstandseinkünften und Arbeitnehmereinkommen im jeweiligen Unternehmen festzulegen, wobei eine Höchstgrenze für diese Relation zu beachten sei.

Im Antrag der Grünen heißt es, der Abzug von Einkünften als Betriebsausgaben solle auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf beschränkt werden, wobei eine solche Limitierung "für alle fixen und variablen Gehaltsbestandteile" zu gelten habe. Während der Debatte betonte die Fraktion, man wolle Unternehmen nicht verpflichten, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Managerbezügen und Arbeitnehmereinkommen festzulegen. Der Hauptversammlung müsse jedoch offengelegt werden, wie diese Relation aussehe, so die Grünen. Es gehe um "Transparenz", die Aktionäre müssten wissen, "wie viel die Vorstände und wie viel jene an der Werkbank verdienen".

Im Ausschuss kritisierte die Union die von SPD und Grünen angestrebten Beschränkungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandseinkünften als "Holzhammermethoden". Stattdessen wolle die Koalition erreichen, dass in Zukunft Hauptversammlungen "in einem gewissen Rahmen" über solche Bezüge entscheiden. Diese Reform sei "systemimmanent" und werde dem "gesellschaftspolitisch sensiblen" Thema der Managergehälter gerecht. Als "richtigen Schritt" bewertete die FDP die Ausweitung des Einflusses der Hauptversammlung, wodurch die Verantwortung der Eigentümer gestärkt werde. Diese hätten ein Interesse an der Begrenzung von Ausgaben samt der Bezahlung von Vorständen, da diese Kosten zu Lasten von Rendite und Dividenden gingen. Insofern kann man aus Sicht der Liberalen über einen größeren Einfluss der Hauptversammlung "die Ausgaben eher in den Griff bekommen".

Die SPD gab sich überzeugt, dass die Stärkung der Hauptversammlung "nicht zu einer Begrenzung von Managerhältern führen wird". In diesem Gremium hätten nicht Kleinaktionäre, sondern institutionelle Anleger die Mehrheit. Letztlich wolle die Koalition mit der Verlagerung von Kompetenzen vom Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung "die Mitbestimmung aushebeln". Die Belegschaft eines Unternehmens ist zwar im Aufsichtsrat, nicht aber in der Hauptversammlung vertreten. Die Grünen bewerteten die Stärkung der Hauptversammlung zwar prinzipiell positiv, sahen aber auch das Problem, dass auf diese Weise der Einfluss der Arbeitnehmer geschwächt werde. Wolle man Managergehälter wirksam beschränken, "dann muss man an das Steuerrecht ran".

Am Beispiel von Borussia Dortmund entbrannte eine Kontroverse über die Frage der steuerlichen Behandlung von Spitzenverdienern im Sport. Sprecher der Koalition kritisierten, nach den Vorstellungen von SPD und Grünen könnten Unternehmen wie etwa Borussia Dortmund Millionenbezüge von Spielern als Arbeitnehmern weiterhin steuerlich voll absetzen, deutlich geringere Einkünfte von Vorständen jedoch nur noch bis 500.000 Euro. Die FDP fragte, ob auf diese Weise nicht der im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgrundsatz verletzt werde.

Die SPD wies den Vergleich mit Borussia Dortmund als "unzulässig" zurück. Es sei für die soziale Marktwirtschaft ein Kernproblem, wenn einerseits Arbeitnehmer zusehends von Niedriglöhnen leben müssten und andererseits Vorstandsbezüge, "die zum Himmel stinken", immer stärker gewachsen seien. Dies müsse man wieder "ins Lot bringen". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen