NSA-Datenlecks rechtlich folgenlos


Veröffentlichung von Dokumenten, die für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bestimmt waren
Geheimnisverrat, Landesverrat oder der Verletzung von Dienstgeheimnissen?



Die Veröffentlichung von Dokumenten, die für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages bestimmt waren, bleibt nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/292) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/156) mit.

Diese hatte wissen wollen, wie viele Ermittlungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA- sowie des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode des Bundestages "wegen Geheimnisverrat, Landesverrat oder der Verletzung von Dienstgeheimnissen" eingeleitet worden sind.

Im Zusammenhang mit dem NSA-Ausschuss habe es nach der Veröffentlichung von Dokumenten auf der Plattform WikiLeaks im Dezember 2016 ihres Wissens ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gegeben, schreibt die Bundesregierung. Ihr sei aber mitgeteilt worden, dass diese Ermittlung im Mai 2017 eingestellt worden sei. Im Zusammenhang mit dem NSU-Untersuchungsausschuss lägen ihr keine Erkenntnisse über eingeleitete Ermittlungsverfahren vor. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 19.01.18


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