Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen


Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen werden mit großer Intensität geführt
Allein beim Fonds für Beamtenpensionen und den Rücklagen der Bundesanstalt für Arbeit müssten Aktien fossiler Unternehmen im Wert von rund 100 Millionen Euro verkauft werden



Bei Finanzanlagen soll künftig der Grundsatz der Nachhaltigkeit eine größere Bedeutung erhalten. In diesem Ziel waren sich die Fraktionen im Finanzausschuss einig, auch wenn ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12381) für eine Finanzwende keine Mehrheit fand. In dem Antrag fordert die Fraktion, bei Finanzanlagen der öffentlichen Hand solle Nachhaltigkeit künftig neben Liquidität, Stabilität und Rendite als gleichberechtigtes Anlagekriterium gelten. "Divestment" müsse bei den großen öffentlichen Rücklagenportfolios sichergestellt werden. Für den Antrag votierte neben der Fraktion Bündnis 90/die Grünen auch die Fraktion Die Linke, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten ab.

In der Aussprache wies der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass die Debatte über die Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen mit großer Intensität geführt werde. Als Beispiel nannte er eine Nachhaltigkeitsinitiative der Deutsche Börse AG, an der sich Banken und Umweltorganisationen beteiligen und die sich für nachhaltige Infrastrukturen auf dem Finanzmarkt einsetzt.

Mehrere Finanzunternehmen hätten angekündigt, nicht mehr in Kohle-Anleihen investieren zu wollen. "Wir haben eine Nachhaltigkeitsstrategie, aber bei Geldanlagen tun wir so, als gebe es keine", begründete der Sprecher der Fraktion den Antrag.

Darin heißt es, allein beim Fonds für Beamtenpensionen und den Rücklagen der Bundesanstalt für Arbeit müssten Aktien fossiler Unternehmen im Wert von rund 100 Millionen Euro verkauft werden und die Beträge nachhaltig investiert werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion, "die anstehende Anlage des Atommüll-Fonds an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten und somit nicht in Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft zu investieren". Die Bundesregierung wird aufgefordert, "grüne Bundesanleihen" herauszugeben, um nachhaltige Investitionen zu finanzieren.

Außerdem soll die Finanzierung von Kohleprojekten durch die staatliche KfW Bank beendet werden Unternehmen sollen über ihre Maßnahmen zur Minimierung von Klimarisiken berichten und Finanzinstitute Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Kapitalanlagen und Kreditvergaben benennen. Nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind derzeit Milliardenbeträge auf den Finanzmärkten in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Ausbeutung und der Nutzung fossiler Ressourcen beruhe. Wenn es gelinge, die Milliardeninvestitionen aus klimaschädlichen Unternehmen abzuziehen und stattdessen in klimafreundliche Wirtschaftsbereiche zu investieren (Divestment), sei dies ein "zentraler Schlüssel zur Lösung der Klimakrise", begründete die Fraktion ihren Antrag.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte ebenfalls das Ziel der Nachhaltigkeit. Notwendig sei aber ein abgestimmtes Vorgehen auch auf europäischer Ebene. Die SPD-Fraktion nahm den Appell auf, dass man sich mehr mit der Nachhaltigkeit befassen müsse. Sie verwies darauf, dass immer mehr Anleger fragen würden, wo ihr Geld investiert werde. Die Linksfraktion unterstützte den Antrag und bezeichnete Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen als Teil der Klimaschutzbewegung. So seien etwa Finanzprodukte des Energiekonzerns RWE nicht nur aus Klimaschutzgründen abzulehnen, sondern hätten sich außerdem als verlustreich erwiesen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 20.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen