Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts


Handwerk gegen neue Vergabeänderungen: Modernisierung des Vergaberechts könnte die Vergabe von Aufträgen im Baubereich in das neue Recht einbeziehen
Von der Vergaberechtsmodernisierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen - Nicht im Gesetz enthalten sind die detaillierten Verfahrensregeln sowie die Einzelheiten zur Datensammlung für die neue Vergabestatistik

(21.03.16) - Das deutsche Handwerk hat davor gewarnt, nach der Modernisierung des Vergaberechts auch die Vergabe von Aufträgen im Baubereich in das neue Recht einzubeziehen. "Im Baubereich bestehen andere Rahmenbedingungen als bei Lieferungen und Dienstleistungen, die in jedem Fall eine separate Regelung in einer Vergabe- und Vertragsordnung rechtfertigen", erklärte Carsten Benke vom Zentralverband des deutschen Handwerks in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/7318). Er wies darauf hin, dass das Vergaberecht von Reformschritt zu Reformschritt ohnehin immer komplexer geworden sei. Für Kleinbetriebe würden die Verfahren nicht leichter.

Von der Vergaberechtsmodernisierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen. Nicht im Gesetz enthalten sind die detaillierten Verfahrensregeln sowie die Einzelheiten zur Datensammlung für die neue Vergabestatistik. Geregelt werden sollen per Verordnung ferner die Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel.

Eine sogenannte Mantelverordnung umfasst im Einzelnen eine Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, in der die bisherigen Regelungen des zweiten Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A EU) sowie die bisherige Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) neben den schon bisher in der Vergabeverordnung geregelten Bereichen aufgehen. Mit der Abschaffung der VOL/A EU und der VOF und ihrer Integration in die Vergabeverordnung sei die bisherige Systematik der vergaberechtlichen Kaskade aufgeweicht worden, kritisierte das Handwerk und forderte, dass dieser Weg in Bezug auf die für den Baubereich geltende VOB/A auch mittelfristig nicht beschritten werden dürfe.

Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag beurteilte dies in seiner schriftlichen Stellungnahme anders. Der Erhalt der VOB/A sei nicht sinnvoll und "widerspricht nicht nur der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, sondern auch dem Ziel der Bundesregierung nach Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vergaberechts". Die Spitzenverbände setzten sich daher für eine umfassende Vereinheitlichung der Vergaberegeln durch Integration auch der Vergabe von Bauaufträgen in die Vergabeverordnung ein. Eine Beibehaltung der VOB/A wäre "äußerst nachteilig".

Erich Rippert vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung lobte den Entwurf, weil die Bundesregierung den besonderen Anliegen der Architekten und Ingenieure entgegengekommen sei. Zwar hätte man sich gewünscht, dass die VOL/A EU als eigenständige Verordnung gehalten geblieben wäre, aber die maßgeblichen Grundsätze für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen seien grundsätzlich berücksichtigt worden. Die Regelungen seien durchaus geeignet, dass kleine und mittlere Architektenbüros weiter arbeiten könnten.

Anja Mundt vom Bundesverband der Deutschen Industrie sprach sich für längere Fristen für die Einreichung von Angeboten aus. Bereits die derzeit gültigen Fristen seien so knapp bemessen, dass Angebote innerhalb dieser Zeit nur schwer mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet werden könnten. "Eine weitere Mindestfristverkürzung mag zwar vordergründig vorteilhaft für den Auftraggeber erscheinen, kann aber mit erheblichen Nachteilen verbunden sein", warnte der BDI. Könnten Angebote nicht mehr hinreichend vorbereitet werden, bestehe vermehrt Fehleranfälligkeit und die Gefahr des Ausschlusses.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erneuerte seine Kritik, dass Regelungen zur Vergabe von Unteraufträgen nicht in das Gesetz aufgenommen worden seien. Zwar seien die Bestimmungen in der Verordnung grundsätzlich zu begrüßen, erklärte Ghazaleh Nassibi vom DGB, aber die Gefahr der Umgehung von in der Vergabe aufgestellten Standards durch die Einschaltung von Unterauftragnehmern sei groß. Annelie Evermann (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) begrüßte, dass soziale und umweltbezogene Aspekte in der Leistungsbeschreibung verankert werden könnten. Aber wie die DGB-Vertreterin beklagte sie, dass diese Aspekte nicht ins Gesetz selbst aufgenommen worden seien.

Herbert Keck begrüßte für die Bundesagentur für Arbeit, dass in der Verordnung wichtige Reformanliegen der Bundesagentur mit dem Focus auf die Vergabe von sozialen Dienstleistungen wie Arbeitsmarktdienstleistungen berücksichtigt worden seien. Klarstellungen, dass Leistungen der Jugendhilfe nicht auszuschreiben seien, verlangte Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Gesamtverband. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen