Bei Software das Urheberrecht verteidigen
Gefahren durch eine zunehmende Patentierung von Computerprogrammen
Fortschreitende Patentierung von Computerprogrammen unterlaufe die eigentlich durch das Urheberrecht gewährleisteten wirtschaftlichen Verwertungsrechte von Softwarefirmen
(21.06.13) - Sorge über die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten von Softwarefirmen äußern CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen in einem gemeinsamen Antrag (17/13086). Diesen Unternehmen drohen aus Sicht der vier Fraktionen Gefahren durch eine zunehmende Patentierung von Computerprogrammen, die vom Europäischen Patentamt (EPA) betrieben und durch Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) befördert werde. Mittlerweile liege die Zahl solcher EPA-Patente bei Software nach Schätzungen "im hohen fünfstelligen Bereich". Kritisiert wird, dass diese fortschreitende Patentierung von Computerprogrammen die eigentlich durch das Urheberrecht gewährleisteten wirtschaftlichen Verwertungsrechte von Softwarefirmen unterlaufe.
Faktisch würden solche Betriebe die "urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte an ihren selbst geschaffenen Computerprogrammen" verlieren und seien obendrein unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt.
Dies werde "Monopolisierungstendenzen" in der Softwarebranche mit ungünstigen Auswirkungen auf die Innovationsdynamik in diesem Sektor nach sich ziehen. Da das Urheberrecht garantiere, dass Softwareentwicklern die wirtschaftlichen Erträge ihrer Programme zuflössen, zielt der Antrag auf eine spürbare Eindämmung des Patentschutzes in diesem Bereich.
Ausnahmen von der Regel, dass Computerprogramme von einer Patentierbarkeit auszunehmen seien, müssten sich wenige Fälle beschränken. Im Detail fordern die vier Fraktionen u.a., dass der Patentschutz Open-Source-Projekte nicht beeinträchtigen dürfe. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Herstellung der Öffentlichkeit
Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen".
-
Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig
Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.
-
EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt
Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden.
-
Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe
Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
-
Bundesregierung sieht administrative Überkontrolle
Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.