Steuersenkende Verrechnung von Verlusten


Linke wollen die Möglichkeiten der Verlustverrechnung im Steuerrecht einschränken
Der steuerliche Abzug soll so geregelt werden, dass er vorhandene Verlustvorträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres Anfalls mindert


(11.05.11) - Die Bundesregierung soll die Möglichkeiten der Verlustverrechnung im Steuerrecht einschränken. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/5525). Deshalb soll die Regierung ein Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit des interperiodischen steuerlichen Abzugs von Verlusten vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10d des Einkommenssteuergesetzes und § 8 des Körperschaftssteuergesetzes sowie vom maßgebenden Gewerbeertrag nach § 10a des Gewerbesteuergesetzes auf die fünf folgenden Veranlagungszeiträume beschränkt.

Der steuerliche Abzug soll so geregelt werden, dass er vorhandene Verlustvorträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres Anfalls mindert, fordert die Fraktion.

Deutschland habe im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten großzügige Regelungen zur zeitlichen Verschiebung der steuersenkenden Verrechnung von Verlusten, heißt es weiter. Dies habe zu einer von Jahr zu Jahr größeren Anhäufung von steuerlichen ungenutzten Verlusten bei Großunternehmen geführt.

Mittlerweile übertreffe das damit verbundene steuerliche Ausfallpotential das jährliche Aufkommen aus Körperschafts- und Gewerbesteuer um ein Vielfaches, schreibt die Linksfraktion. Insbesondere für Städte und Gemeinden beständen erhebliche und unkalkulierbare Steuerausfallrisiken. Eine Einschränkung der Regelungen zur steuerwirksamen zeitlichen Verlustverschiebung sei daher dringend geboten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen