Erdgasbohrungen: Erhebliche Gefahrenpotenziale


Fracking: Gutachten will kein "absolutes Verbot", sieht aber großes Gefahrenpotenzial
Bei Bohrungen eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen


(12.10.12) - Ein "absolutes Verbot" von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist nicht erforderlich, es ist aber mit Risiken für die Trinkwassergewinnung verbunden. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesumweltministerium (BMU) in Auftrag gegebenen Studie, die die Parlamentarische Staatssekretärin im BMU, Ursula Heinen-Esser (CDU), im Umweltausschuss des Bundestages vorstellte.

"Das Gutachten hat uns hervorragende Denkanstöße gegeben", erklärte die Staatssekretärin. In der Studie des Gutachterkonsortiums wird unter anderem vorgeschlagen, bestehende Wissenslücken durch beispielhafte Erkundigungen zu schließen und bei Bohrungen eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

Heinen-Esser führte weiter aus, dass laut Gutachten noch keine biologisch abbaubaren Fracking-Substanzen entwickelt worden seien und die Experten bei dieser Art von Erdgasbohrungen weiterhin erhebliche Gefahrenpotenziale über und unter Tage sehen. Beim Fracking werden unter hohem Druck Wasser und Chemikalien durch ein Bohrloch in den Untergrund verpresst, um Gas zu gewinnen. "Unkonventionelle Lagerstätten" bedeuten, dass dort das Gas so im Gestein gebunden ist, dass es nicht von alleine zum Bohrloch strömen kann, sondern herausgepresst werden muss. Dabei werden Stoffe eingesetzt, die nach Meinung von Experten das Grund- und Trinkwasser gefährden können.

Der Vertreter der CDU/CSU erkundigte sich, ob sich das Gutachten nur auf Fracking oder auch auf die Geothermie beziehe und fragte nach der Rechtsgrundlage für sogenannte beispielhafte Erkundungen. Die Bundesregierung erklärte daraufhin, dass sich das Gutachten nur auf die Frage des Frackings beziehe.

Die SPD betonte, dass das Gutachten die vorliegenden Anträge der Opposition bestätige und lobte nochmals ausdrücklich ein vom Land Nordrhein-Westfalen zu diesem Thema erstelltes Papier. Gleichzeitig fragten die SPD wie die Grünen nach einem möglichen Zeitplan für ein gesetzliches Regelwerk zum Thema Fracking, in der insbesondere die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung geklärt werde solle. Die Staatssekretärin Heinen-Esser erklärte, dass es zu diesem Thema bereits eine Reihe von Gesprächen gegeben habe und noch geben werde, sie aber noch kein konkretes Datum für einen Kabinettsbeschluss nennen könne.

Die FDP lobte das Gutachten ebenfalls, da es wichtige und wertvolle Anstöße gebe.

Die Linke wies darauf hin, dass es hieße, dass Fracking-Bohrungen von "klar zu erfüllenden Entscheidungskriterien" abhängig gemacht werden sollten, es solche Kriterien aber noch gar nicht gebe. Gleichzeitig wies sie in diesem Zusammenhang auch auf die Problematik der Zementierung hin.

Auch die Grünen äußerten sich positiv zu dem vorgelegten Gutachten, da dieses ihre Position noch einmal gestärkt habe. Hinsichtlich des fehlenden Zeitplanes für einen Kabinettsbeschluss, erklärten die Grünen, dass die Frage des Frackings möglicherweise auch im Bundesrat geprüft werden müsse, um eine Vereinheitlichung von verschiedenen Praktiken in den Ländern zu erreichen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen