Pressekartellrechtliche Änderungen
SPD und Grüne fordern Medienpolitik auf solider Datenbasis
Regierung soll auf der Basis einer Mediendatenbank über potenzielle Neuregelungen der Pressefusionskontrolle oder neuer Leistungsschutzrechte entscheiden
(16.02.12) - SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehen die Medienvielfalt in Deutschland als bedroht an. In einem gemeinsamen Antrag (17/9155) fordern die beiden Fraktionen die Bundesregierung deshalb auf, die durch das Hans-Bredow-Institut und das Formatt-Institut erstellten Datenerhebungen zur Errichtung einer Mediendatenbank unverzüglich dem Bundestag vorzulegen und auf der Homepage des Bundesbeauftragten für Kultur- und Medien zu veröffentlichen. Zudem soll die Regierung auf der Basis der Mediendatenbank über potenzielle Neuregelungen der Pressefusionskontrolle oder neuer Leistungsschutzrechte entscheiden.
Nach Angaben der Sozialdemokraten und der Grünen hatte der Bundestag die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die aufbauend auf der Medien- und Medienkonzentrationsforschung belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen der Medienlandschaft in Deutschland enthalten soll. Auf dieser Datengrundlage sollten medien- und kommunikationspolitische Entscheidungen getroffen werden.
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP habe bereits am 4. März dieses Jahres Entscheidungen über pressekartellrechtliche Änderungen getroffen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann habe in einer Fragestunde des Bundestages am 7. März jedoch angegeben, die Datenerhebungen für die Mediendatenbank seien erst vor kurzem abgeschlossen worden. SPD und Grüne gehen deshalb davon aus, "dass die Bundesregierung die eigens finanzierten Datenerhebungen nicht zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht hat". (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.